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Das Verwirrspiel um den Segen für alle ist gewollt

Mit ihrer Handreichung zum Segen treiben DBK und ZdK ein provokatives Spiel. Ziel ist wohl, die Diözesanbischöfe unter Druck zu setzen.
Regenbogenfahne vor Altar
Foto: Robert Kiderle (KNA) | Vier brennende Kerzen stehen in einer Schale neben einer Regenbogenfahne auf den Altarstufen während eines Gottesdienstes zum 20-jährigen Bestehen von Queer-Gottesdiensten in der Kirche Sankt Paul am 13.

Das Verwirrspiel um Segnungen kirchlich nicht verheirateter Paare wird derzeit in deutschen Kirchenkreisen von den bischöflich finanzierten Medien beflügelt. Mit der Überschrift „Katholische Kirche in Deutschland regelt Segen für alle Paare“ suggeriert die Plattform „katholisch.de“, die Bischöfe hätten nun im Hinblick auf wiederverheiratet Geschiedene und gleichgeschlechtliche Paare Nägel mit Köpfen gemacht. Was ist geschehen?

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Anfang April verabschiedeten die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK, der zehn Bischöfe und zehn Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken angehören, eine Handreichung mit Empfehlungen für Segensfeiern für kirchlich nicht verheiratete Paare. Die Handreichung bezieht sich sowohl auf den Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023 als auch auf die Erklärung „Fiducia supplicans“ des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Papst Franziskus am 18. Dezember 2023 zugestimmt hat.

In den deutschen Bistümern ändert sich netto nichts

„Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier. Deshalb solle die bereits vielerorts geübte Praxis bestärkt werden, Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, mit einem Segen in ihre Partnerschaft zu begleiten.

In den deutschen Bistümern ändert sich dadurch netto nichts, denn die Gemeinsame Konferenz hat keinerlei Gesetzgebungskompetenz und die Beschlüsse des Synodalen Wegs entfalten von sich aus keinerlei Rechtskraft. Ob solche Empfehlungen in einer Ordinariatsschublade verstauben oder in der Praxis umgesetzt werden, liegt allein im Ermessen des Diözesanbischofs. Letzterer soll offensichtlich unter Druck gesetzt werden.  Dieses provokative Spiel ist in den Synodalversammlungen hinreichend erprobt worden und gehört zum tristen Erbe des Synodalen Wegs in Deutschland. Papst Franziskus würde sich im Grab umdrehen.

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