Ärztlich assistierte Sterbehilfe kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Selbsttötung aufgrund der körperlichen Unfähigkeit des Patienten unmöglich ist.
Während die breite Mehrheit der Mediziner aktive Sterbehilfe vehement ablehnt, spricht sich der von Macron einberufene Bürgerkonvent für eine weitgehende ...