Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung In vierter Fassung

Portugal: Neues Gesetz zu aktiver Sterbehilfe verabschiedet

Ärztlich assistierte Sterbehilfe kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Selbsttötung aufgrund der körperlichen Unfähigkeit des Patienten unmöglich ist.
Gesetz zur Sterbehilfe wird seit 2017in Portugal diskutiert
Foto: Sebastian Kahnert (dpa) | In der nun verabschiedeten vierten Fassung des Gesetzesentwurfs heißt es: „Die ärztlich assistierte Tötung kann nur dann durch Sterbehilfe erfolgen, wenn Selbsttötung aufgrund des körperlichen Unvermögens des ...

Am vergangenen Freitag hat das portugiesische Parlament die inzwischen vierte Fassung eines Euthanasiegesetztes verabschiedet, denn die früheren drei Versionen wurden entweder vom Präsidenten der Republik Marcelo Rebelo de Sousa oder vom Verfassungsgericht abgelehnt. Für das neue Gesetz stimmten die Sozialistische Partei, die Liberale Initiative, der Linksblock, die kleine PAN (Menschen – Tiere – Natur) und die Freie Partei. Dagegen votierten die rechtspopulistische Chega und die Kommunistische Partei.

Die Sozialdemokratische Partei PSD, die mehrheitlich dagegen stimmte, und Chega plädierten für ein Referendum. Isabel Moreira, Abgeordnete der Sozialistischen Partei, ist der Ansicht, dass die neue Fassung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um nicht vom Verfassungsgericht angefochten zu werden.

Gesetz wird seit 2017 diskutiert

Um ein Gesetz über die „ärztlich assistierte Sterbehilfe“ wird in Portugal seit 2017 diskutiert. Damals unterzeichneten neun Einrichtungen, darunter die Katholische Universität Portugals und die Caritas, ein Dokument, in dem sie sich auf einen Satz der Verfassung beriefen: „Das menschliche Leben ist unantastbar“. Drei Jahre später, im Jahr 2020, gab das Parlament grünes Licht für das Euthanasiegesetz, nachdem der Gesetzesentwurf angenommen worden war. Nach dem Entwurf musste der Antragsteller volljährig sein, keine psychischen Probleme haben und sich in einer Situation „dauerhaften und unerträglichen“ Leidens befinden. Der Antragsteller sollte einen Expertenausschuss durchlaufen, bevor er sich einem assistierten Suizid unterziehen konnte. Ärzte und Krankenschwestern konnten sich auf eine Verweigerung aus Gewissensgründen berufen, um die Euthanasie nicht durchzuführen und den Patienten an Ärzte zu verweisen, die den assistierten Suizid durchführen würden.

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Im Januar 2021 und dann im Januar 2022 versuchte das Parlament zum zweiten beziehungsweise zum dritten Mal das Gesetz über aktive Sterbehilfe auf den Weg zu bringen. Beide Male legte der Präsident der Republik Marcelo Rebelo de Sousa sein Veto ein, nachdem das portugiesische Verfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft hatte. 

Die portugiesische Verfassung kennt drei Arten von Leiden „von großer Intensität“: körperliche, psychische und geistige. Laut der Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber bei der Definition des Begriffs „schweres Leiden“ den „Zweifel aufkommen“ lassen, ob das Erfordernis des physischen, psychischen und geistigen Leidens kumulativ oder alternativ war; das heißt, ob der Patient alle drei Arten gleichzeitig erleidet oder nur eine. Wie der Präsident des Verfassungsgerichts João Pedro erklärte, hatte dies die Richter veranlasst, sowohl im Jahre 2021 als zum dritten Mal 2022, ein Veto gegen die Regelung einzulegen. Pedro wies zuletzt darauf hin, dass das Parlament die Aspekte, die das Verfassungsgericht 2021 erwähnt hatte, nicht korrigiert habe.  

Verweis auf physisches, psychisches und geistiges Leiden gestrichen

In der nun verabschiedeten vierten Fassung heißt es: „Die ärztlich assistierte Tötung kann nur dann durch Sterbehilfe erfolgen, wenn Selbsttötung aufgrund des körperlichen Unvermögens des Patienten unmöglich ist.“ Im Vergleich zur letzten Fassung des Gesetzes wurde der Verweis auf physisches, psychisches und geistiges Leiden vollständig gestrichen.

Der neue Text definiert „schweres Leiden“ als „Leiden, das durch eine schwere und unheilbare Krankheit oder eine dauerhafte Schädigung von extremer Schwere, großer Intensität, anhaltend, kontinuierlich oder dauerhaft verursacht und von der Person selbst als unerträglich angesehen wird“.

Zum Artikel 9 über die „Umsetzung der Entscheidung des Patienten“ – „Der überweisende Arzt informiert und klärt den Patienten über die zur Verfügung stehenden Methoden der ärztlich assistierten Tötung auf, nämlich die Selbstverabreichung tödlicher Medikamente durch den Patienten selbst oder die Verabreichung durch einen dafür ordnungsgemäß qualifizierten Arzt oder Angehörigen der Gesundheitsberufe, jedoch unter ärztlicher Aufsicht – wurde nun der Satz hinzugefügt: „Wenn der Patient körperlich nicht in der Lage ist, tödliche Medikamente selbst zu verabreichen“. Dazu wurde der Satz „Die Entscheidung liegt in der alleinigen Verantwortung des Patienten“ gestrichen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Staatspräsidenten vorgelegt. Rebelo de Sousa wird dem Vernehmen nach Ostern darüber entscheiden.

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