Im portugiesischen Parlament wird seit 2017 über ein Gesetz zur „ärztlich assistierten Sterbehilfe“ diskutiert. Nachdem drei frühere Gesetzentwürfe entweder vom Präsidenten der Republik, Marcelo Rebelo de Sousa, oder vom Verfassungsgericht abgelehnt worden waren, hatte am 31. März das portugiesische Parlament die inzwischen vierte Fassung eines Euthanasiegesetztes verabschiedet. Die Mehrheit der Abgeordneten der konservativen Sozialdemokratischen Partei (PSD), der Rebelo de Sousa angehört, sowie die rechtsextreme Chega und die Kommunistische Partei hatten jedoch dagegen gestimmt.
Wer definiert körperliche Unfähigkeit des Patienten?
Im vierten, zuletzt vom portugiesischen Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf hieß es: „Die ärztlich assistierte Tötung kann nur dann durch Sterbehilfe erfolgen, wenn Selbsttötung aufgrund des körperlichen Unvermögens des Patienten unmöglich ist.“ Der Präsident, ein praktizierender Katholik, hält es jedoch für wichtig zu definieren, wer diese Unmöglichkeit anerkennen oder bescheinigen soll – um den Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Euthanasie zu klären.
In einem offiziellen, aus 16 Punkten bestehenden Schreiben an den Parlamentspräsidenten heißt es dazu: „Insbesondere fordere ich das portugiesische Parlament auf, zu klären, wer die körperliche Unfähigkeit des Patienten definiert, sich selbst tödliche Medikamente zu verabreichen, und wer die ärztliche Überwachung während der ärztlichen Sterbehilfe sicherstellen soll.“ Schließlich handele es sich um einen „sensiblen“ Geset¬zestext, laut dem auf der Homepage des portugiesischen Staatspräsidenten publik gemachten Schreiben.
Die portugiesischen Abgeordneten können nun den Gesetzestext ändern, was sie aller Wahrscheinlichkeit nach tun werden. Denn Versuche linksgerichteter Abgeordneter in Portugal, Sterbehilfe gesetzlich zu legalisieren, gibt es seit mehreren Jahren.
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