Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Stetter-Karps Äußerungen zur Abtreibung

Unter dem Deckel brodelt es

Der Unmut katholischer Laien über die ZdK-Präsidentin ist offenbar deutlich größer als es die öffentliche Kritik vermuten lässt. Dies legt ein bislang unveröffentlichter Brief des BKU-Vorsitzenden nahe.
Unmut katholischer Laien über die ZdK-Präsidentin Stetter-Karp ist offenbar deutlich größer
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Der Bundesvorsitzende des „Bund Katholischer Unternehmer“ (BKU), Ulrich Hemel, hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, in einem bisher unter Verschluss gehaltenem Brief zur „deutlichen Zurückhaltung“ bei „öffentlichen Äußerungen“ zum Thema Abtreibung aufgefordert. Stattdessen gelte es „Positionen zu beziehen, die deutlicher als bisher Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen zeigen“.

In einem Beitrag für die Beilage „Christ und Welt“ (Ausgabe v. 14. Juli) der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ hatte Stetter-Karp unter anderem gefordert, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“. Dafür war die ZdK-Präsidentin von verschiedenen Seiten öffentlich und teilweise heftig kritisiert worden.

Werbung für flächendeckendes Abtreibungsangebot: „sicher nicht Aufgabe des ZdK“

Wie aus dem bisher unveröffentlichten Schreiben, das der „Tagespost“ vorliegt, hervorgeht, lehnt der BKU-Vorstand eine öffentliche Positionierung in der Debatte bislang ab. Wörtlich heißt in dem Schreiben an die ZdK-Präsidentin: „In den letzten Tagen haben wir aus unserer Mitgliedschaft eine Reihe von Protestnoten im Hinblick auf Ihre Äußerungen erhalten. Wir sehen nach interner Beratung davon ab, die Auseinandersetzung zu dieser Frage über die Medien zu führen und wenden uns daher auf diesem Wege an Sie.“

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Weiter heißt es in dem Schreiben an Stetter-Karp: „Wir respektieren Ihre Aussage als persönliche Meinung. Gleichwohl bitten wir Sie in Ihrer Funktion als Präsidentin des ZdK, in der Sie schließlich die Gesamtbreite der katholischen Laien in Deutschland repräsentieren wollen, zur deutlichen Zurückhaltung Ihrer eigenen Meinung bei derartigen öffentlichen Äußerungen.“ Nach „überwiegendem Verständnis katholischer Christinnen und Christen“ sei es „sicher nicht Aufgabe des ZdK oder der ZdK-Präsidentin, für ein flächendeckendes Abtreibungsangebot zu werben“. Gerade diese Äußerung sei „bei vielen Mitgliedern auf deutliche Ablehnung gestoßen“.

Belehrung über die §§ 218 ff StGB

Im Anschluss daran belehrt der BKU-Chef die ZdK-Präsidentin dann über die geltende Rechtslage. Die „gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch“ sei „in Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau in Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts“ (1975 und 1993) entstanden. Ein „Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB“ sei „eine Straftat“, „die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“ geahndet werden können. In §§ 218a ff StGB würden sodann „Ausnahmen definiert“, die zur Folge hätten, „dass der Tatbestand nicht verwirklicht“ werde. Es gehe folglich „nicht um die Legalisierung einer vorgeburtlichen Tötung, sondern um den Verzicht darauf den bestehenden Strafanspruch des Staates unter allen Umständen durchzusetzen“.

Laut Hemel habe sich „das Abtreibungsrecht in dieser Form nach langen und intensiven Diskussionen unter Einbeziehung des Verfassungsgerichts auch mit der Beratungsregelung des § 218a StGB bewährt.“ Weiter heißt es in dem Schreiben an Stetter-Karp: „Sie wissen selbst, wie emotional die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin besetzt ist.“ Diese reiche „von der Position, nach der die Tötung ungeborenen Lebens tendenziell als Mord betrachtet“ werde, bis „zu der Auffassung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau über dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ stehe.

Statt „Öl ins Feuer“ mehr „Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen“

Und weiter: „Grundsätzlich setzen wir uns als christliche Unternehmerinnen und Unternehmer für eine Gesellschaft und Rahmenbedingungen ein, die allen Beteiligten ein Ja zum Leben ermöglichen.“ Als „BKU-Vorstand“ habe man sich bislang „zu dezidiert theologischen Fragen und zu Fragen der kirchlich verkündeten Morallehre sehr zurückgehalten, weil wir um die Bandbreite der Positionen in unserer Mitgliedschaft wissen“. Eine „Meinungsbreite“, die so Hemel, „in der gesamten Kirche vorhanden ist. Wir halten es daher für problematisch, bei solchen Diskussionen Öl ins Feuer zu gießen, statt Positionen zu beziehen, die deutlicher als bisher den Respekt auch vor unterschiedlichen Auffassungen zeigen.“

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