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Staatsleistungen und Kirchensteuer in der Diskussion

Die Kirchenfinanzierung erfährt zunehmend weniger Akzeptanz. Optionen und Bedeutung der Finanzierung der Kirche standen im Fokus einer Fachtagung.
Geld und Glaube
Foto: Pixabay | Das Geld und die Kirche sind eine explosive Kombination. Staatsleistungen und Kirchensteuer haben Akzeptanzprobleme.

Wie geht es weiter mit Staatsleistungen und Kirchensteuer? Mit dieser Frage hat sich eine Fachtagung der Konrad-Adenauer-Stiftung beschäftigt. Die Tagung wurde in Kooperation mit der Katholischen Akademie Berlin, der Forschungsstelle für katholisches Kirchenrecht (Berlin) und der Herder Korrespondenz durchgeführt. Zur Begrüßung mahnte Maria Luise Schneider, stellvertretende Direktorin der Katholischen Akademie Berlin, mit Blick auf die Kritik an der Kirchensteuer, man solle die alten Schuhe nicht wegwerfen, bevor man neue hat. Die Fachtagung beschäftigte sich mit der gesamten Bandbreite der Kirchenfinanzierung. In seinem Auftaktreferat kritisierte Thomas Sternberg, ehemaliger Vorsitzender des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), die zentrale Erhebung der Kirchensteuer und deren Zuweisung an die Diözesen. Diese erst in den 50er Jahren eingeführte Praxis habe den Bischöfe mehr Macht verliehen als die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils

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Die Caritaslegende

In weiteren Vorträgen und Podien befasste sich die Tagung mit der Frage der Caritas als Aufgabe der Kirche. In ihrem Vortrag ging Ursula Nothelle-Wildfeuer zunächst auf die sogenannte Caritaslegende ein. Diese besage, so die Wissenschaftlerin, dass die Kirche verschleiere, dass ihre sozialen Einrichtungen durchgängig vom Staat bezahlt würden. Zuerst vertreten wurde diese These vom Kirchenkritiker Carsten Frerk in dessen Violettbuch Kirchenfinanzen. Nothelle-Wildfeuer zeigte anhand von Beispielen, wie sich die Finanzierung von Einrichtungen gestaltet. Von Vollfinanzierung durch den Staat über Mischfinanzierungen bis zur Vollfinanzierung aus Caritasmitteln sei alles darunter.

Was sind Staatsleistungen? 

Ein hochkarätig besetztes Podium, das von Ansgar Hense, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, moderiert wurde, befasste sich am Nachmittag mit den Staatsleistungen. Dabei ging es zunächst darum, den Begriff genau zu definieren. Hans Hofmann von der Humboldt-Universität Berlin erläuterte die staatskirchenrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ablösung. Aus Sicht der Kirchen sprachen Jörg Antoine vom Dezernat Finanzmanagement–Informationstechnologie der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Kirsten Straus, Direktorin des Zentralbereichs Ressourcen des Bistums Trier. Straus machte den Anwesenden eine finanzwirtschaftlich valide Rechnung auf, der zufolge eine Ablösung nur mit dem Hundertfachen der gegenwärtigen Staatsleistungen eine für die Diözesen und Landeskirchen rentable Lösung darstelle. Es folgte eine engagierte Diskussion über die Frage, ob und wie die Ablösung sinnvoll sei.  DT/pwi

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost einen umfassende Berichte über die Fachtagung Glaube und Geld der KAS in Berlin.

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