Minderheitenschutz

Schutz vor Religion statt Schutz religiöser Menschen

Das Europäische Parlament hat am vergangenen Dienstag einen Bericht über die Verfolgung religiöser Minderheiten angenommen. Einige Forderungen darin stoßen auf scharfe Kritik. 
György Hölvényi
Foto: Fred MARVAUX | Der christdemokratische Europaabgeordnete György Hölvényi übt scharfe Kritik an dem von EU Parlament angenommenen Bericht.

Die Mitglieder des Parlaments der Europäischen Union nahmen den Bericht mit dem Titel "Verfolgung von Minderheiten aus Gründen des Glaubens oder der Religion" auf einer Plenarsitzung am 3. Mai formell an. Obwohl der Text ursprünglich die Absicht hatte, religiöse Minderheiten schützen, konterkarierten zahlreiche Änderungen diese ursprüngliche Intention. So wurde der Text von der katholischen Kirche, von Menschenrechtsorganisationen sowie christlichen Politikern scharf kritisiert. 

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Intention umgedreht

Der christdemokratische Europaabgeordnete György Hölvényi äußerte sich in einer Pressemeldung über die Abstimmung des Berichts. Darin moniert der Abgeordnete aus Ungarn, dass die ursprüngliche Intention des Berichts umgedreht worden sei. Statt verfolgte religiöse Minderheiten zu schützen, werde ihnen vorgeworfen, die Religionsfreiheit missbraucht und gegen die Normalität verstoßen zu haben. 

Die politische Linke im Europäischen Parlament habe Hölvényi zufolge das Dokument benutzt, um religiöse Führer für die Verletzung der Menschenrechte und den Missbrauch der Religion verantwortlich zu machen. Diesen wird von dem Bericht vorgeworfen, diskriminierende Richtlinien durchzusetzen, die Rechte von LGBTIQ-Personen, sowie die Rechte von Frauen und Mädchen zu untergraben und ihren Zugang zu Bildung ebenso einzuschränken wie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. 

Rechte zweiter Klasse

Auch die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hatte bereits vor der Abstimmung bemängelt, dass der Bericht das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Leben als "Rechte zweiter Klasse" behandele. Der ursprüngliche Entwurf habe der Menschenrechtsgruppe ADF zufolge vorgesehen, das Ausmaß der antichristlichen Verfolgung in der ganzen Welt hervorzuheben. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments habe jedoch wesentliche Änderungen am Text vorgenommen. Ferner wird moniert, dass die Verfolgung von Christen in Afrika und im Nahen Osten im Bericht keine Erwähnung findet.

Einschränkung der Meinungsfreiheit 

Auch György Hölvényi  kritisiert die vor der Abstimmung erfolgten Änderungen: „Die Linke übt Druck auf das Europäische Parlament aus, die Religionsfreiheit herabzusetzen.“ Dies sei dem Abgeordneten zufolge eine Diskriminierung grundlegender Menschenrechte und eine schwerwiegende Verletzung der Meinungsfreiheit. Hölvényi bezeichnet es als bedauerliche Tatsache, dass viele während der Abstimmung, die linke Falle gegen die Religions- und Meinungsfreiheit nicht bemerkt hätten. DT/pwi

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