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Gänswein wirbt für Seligsprechung von Benedikt XVI.

Auch kann sich der Vatikandiplomat im Baltikum und langjährige Privatsekretär von Benedikt XVI. vorstellen, dass dieser zum Kirchelehrer erhoben wird.
Erzbischof Georg Gänswein hofft auf Seligsprechung von Benedikt XVI.
Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber (www.imago-images.de) | Für Benedikt XVI. sei der Glaube stets Quelle und Maß von Freude gewesen, so Erzbischof Georg Gänswein.

Der Vatikandiplomat im Baltikum und frühere Privatsekretär von Papst Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, hat sich für eine Seligsprechung des 2013 verstorbenen Papstes ausgesprochen. Er hoffe „sehr, dass ein solcher Prozess eröffnet wird“, sagte Gänswein in einem Interview mit dem katholischen Fernsehsender K-TV, das am kommenden Sonntag ausgestrahlt wird. Einer Vorab-Mitteilung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom heutigen Donnerstag zufolge kann sich Gänswein außerdem vorstellen, dass der 2022 verstorbene Papst zum Kirchenlehrer erhoben wird.

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In dem Gespräch hebt Gänswein laut Mitteilung den zentralen Stellenwert der „Freude“ in der Theologie Joseph Ratzingers hervor. Für Benedikt XVI. sei der Glaube stets Quelle und Maß von Freude gewesen. Wörtlich erklärt er: „Wenn der Glaube nicht zur Freude führt, ist irgendetwas noch nicht ganz in Ordnung im Glaubensleben. Ratzinger, Benedikt XVI., ist ein Theologe der Freude.“

Benedikts „kluge Regelung“ ist der richtige Weg

Auch zur sogenannten Alten Messe äußert sich der Erzbischof. Er plädiert dafür, beim außerordentlichen Ritus zu der Linie Benedikts XVI. zurückzukehren. Dessen „kluge Regelung“ sei der richtige Weg, den man „ohne Beschwernis, ohne Einschränkung weitergehen“ solle – auch um innerkirchliche Konflikte zu entschärfen.

Papst Franziskus hatte mit seinem Schreiben Traditionis custodes strengere Vorgaben für die Feier der sogenannten Alten Messe eingeführt und die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) entstandene ordentliche Form der Messe als „einzige Ausdrucksweise“ des Römischen Ritus festgelegt. Dies sorgte insbesondere unter Traditionalisten für erheblichen Unmut. Seitdem darf die „Tridentinische Messe“ nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden, der auch über Ort, Zeit und zelebrierende Priester entscheidet.  DT/dsc

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