Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Mittwoch (4.11.) eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung der Organspende. Die Anhörung beginnt um 18.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Interessierte können die Anhörung im Livestream des Deutschen Bundestags unter www.bundestag.de mitverfolgen.
In der anderthalbstündigen Sitzung sollen laut der derzeitigen Planung 17 Sachverständige gehört werden. 13 Sachverständige wurden von der Gruppe um die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) und Jens Spahn (CDU), proportional zur Menge der Unterstützer, benannt. Ihr Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 21/7570) (https://dserver.bundestag.de/btd/21/075/2107570.pdf) würde jeden zu einem potenziellen Organspender machen, der einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Duell katholischer Moraltheologen: Sautermeister versus Schallenberg
Die Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Stephan Pilsinger (CSU) und Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) schickt vier Sachverständige ins Rennen. Sie wollen mit ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 21/8050) (https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108050.pdf) die Freiwilligkeit der Organspende erhalten.
Besonders interessant für Katholiken: Während unter ihnen der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister zu finden ist, wurde der Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg von den Befürwortern der Einführung der Widerspruchsregelung als Sachverständiger benannt. Die deutschen Bischöfe hatten sich auf ihrer Herbstvollversammlung in Fulda eindeutig für den Erhalt der Freiwilligkeit der Organspende ausgesprochen. DT/reh
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