Gleich zwei Gesetzesentwürfe zur Lockerung des fast vollständigen Abtreibungsverbots hat das Unterhaus des polnischen Parlaments auf den Weg gebracht. Mit 233 gegen 203 Stimmen beschlossen die Abgeordneten des Sejms am Dienstagabend, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere und irreparable Fehlbildung oder lebensbedrohliche Krankheit des Fötus besteht. Diese Regelung galt bereits bis Ende 2020, wurde damals aber von den höchsten Richtern des Landes für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Der zweite angenommene Gesetzentwurf soll eine Bestrafung von Beihilfe und Anstiftung zu illegalen Abtreibungen abschaffen. Er erhielt nur eine knappe Mehrheit von 217 gegen 213 Stimmen. Nun muss die zweite Parlamentskammer, der Senat, über beide Entwürfe beraten. Wenn das Oberhaus diese unverändert billigt, würde der rechtskonservative Staatspräsident Karol Nawrocki voraussichtlich sein Veto gegen beide Gesetze einlegen. Der Chef des Präsidialamts, Zbigniew Bogucki, wollte hierzu zwar keine endgültige Aussage treffen. Er betonte aber am Donnerstagabend im TV-Sender Polsat News, dass Nawrocki weiter „für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod eintritt.
Kritik aus Regierung an Bischöfen
Bogucki warf Regierungschef Donald Tusk vor, das Abtreibungsthema aufzuwärmen, „um von seiner Unfähigkeit in den Bereichen abzulenken, um die er sich eigentlich kümmern müsste”. Dabei verwies er unter anderem auf das hohe Haushaltsdefizit. Tusks Mitte-Links-Koaltion wertete das Parlamentsvotum als großen Erfolg. Bildungsministerin Barbara Nowacka sagte, nach Jahren des Kampfes, der Proteste und der Überzeugungsarbeit für Veränderungen habe man »endlich einen Schritt in die richtige Richtung» gemacht. »Ich bin und war schon immer für eine sichere, legale Abtreibung und für das Recht der Frauen, selbst zu entscheiden, ob, wann, mit wem und wie viele Kinder sie haben möchten», so die Politikerin der Partei Bürgerkoalition des Regierungschefs. „Das geht Ultras und Bischöfe nichts an.”
Polen hat aktuell eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter und nach einer Vergewaltigung oder Inzest ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Nach dem Willen des Sejms soll unter anderem folgender Absatz aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden: „Wer mit Einwilligung der Frau deren Schwangerschaft abbricht und dabei gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.”
Tusk hatte die Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes 2023 vor der Parlamentswahl versprochen. Das Vorhaben scheiterte aber im Juli 2024 im ersten Anlauf. Denn Vizeregierungschef Wladyslaw Kosiniak-Kamysz von der konservativen Bauernpartei PSL und 23 seiner Parteikollegen stimmten im Sejm gegen den damaligen Gesetzentwurf. Doch diesmal wechselten Kosiniak-Kamysz und ein Großteil der PSL-Abgeordneten die Seite und votierten mit Ja. In Polen gehen zwar regelmäßig viele Menschen gegen Abtreibungen und für den Lebensschutz auf die Straße. Ihre Zahl reicht aber bei weitem nicht an die Massenproteste gegen das Abtreibungsurteil des Verfassungsgerichts von Oktober 2020 heran. KNA/Oliver Hinz
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