Die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf hat im letzten Sommer den Blick darauf gelenkt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht einfach nur blutleer umsetzt, was in der Verfassung steht, sondern maßgeblich von seinen 16 Richterinnen und Richtern geprägt wird. Heute vor 75 Jahren, am 12. März 1951, wurde durch den Deutschen Bundestag das Bundesverfassungsgerichtsgesetz beschlossen, sodass dieses Verfassungsorgan seine Arbeit sodann im Laufe des Jahres 1951 aufnahm. Dies wollen wir zum Anlass nehmen, der Frage nachzugehen, welche Aufgaben und welche Beschränkungen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Verfassungsgeflecht zukommen.
Wer (ver)wandelt die Verfassung?
Heute wird das Bundesverfassungsgericht 75 Jahre alt. Grund genug, einen Blick auf unser Grundgesetz, seine Auslegung und seine Brüche zu werfen.
