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Neuer Negativrekord bei Euthanasie und assistiertem Suizid

Ministerium veröffentlicht neuen Jahresbericht – Kritiker fordern Überprüfung des Gesetzes.
Symbolbild für assistierten Suizid
Foto: IMAGO/Detlef Heese (www.imago-images.de) | Die Tötungen auf Verlangen und assistierte Suizide machen in Westaustralien inzwischen 2,9 Prozent aller Todesfälle aus. Das ist weltweit der zweithöchste Wert.

Fünf Jahre nach der Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids gehen in Westaustralien die Zahlen durch die Decke. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den das Gesundheitsministerium am Freitag veröffentlichte. Demnach starben in dem australischen Bundesstaat zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 ganze 541 Personen durch Tötung auf Verlangen oder assistierten Suizid. Das entspricht einer Steigerung um 243 Prozent binnen vier Jahren.

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2019 hatte Westaustralien als zweiter australischer Bundesstaat nach Victoria die Tötung auf Verlangen und den assistierten Suizid legalisiert. Das entsprechende Gesetz, der sogenannte „Voluntary Assisted Dying Act“, trat nach einer 18-monatigen Übergangs- und Vorbereitungsphase am 1. Juli 2021 offiziell in Kraft. Seitdem haben insgesamt 1.764 Menschen ihr Leben durch Tötung auf Verlangen oder assistierten Suizid beendet.

Maximale Wartezeit beträgt neun Tage

Volljährige Sterbewillige, denen eine Lebenserwartung von höchstens sechs Monaten attestiert wird, können dem Gesetz zufolge Suizidhilfe oder die Tötung auf Verlangen beantragen. Bei neurodegenerativen Erkrankungen sind es zwölf Monate. Anders als im Bundesstaat Victoria müssen sich die Sterbewilligen in Westaustralien die tödlichen Präparate nicht selbst verabreichen.

Wer sich für einen vorgezogenen Tod entscheidet, muss seinen Willen einmal mündlich und zweimal schriftlich bekunden. Die verpflichtende Wartezeit zwischen dem Erst- und dem Letztantrag wurde auf neun Tage festgesetzt. Die Anträge müssen von zwei unabhängigen Ärzten begutachtet und genehmigt werden.

Lebensrechtler sprechen von „doctor shopping“

Wie aus dem Bericht hervorgeht, hatten mehr als ein Viertel der Sterbewilligen, nämlich 333 Personen, mehr als einen Antrag gestellt. Kritiker wie die britische Lebensrechtsorganisation „Right To Life“ sprechen daher von „doctor shopping“. Bemerkenswert ist auch: Bei den Erstanträgen gab fast jeder dritte Sterbewillige (32 Prozent) als Grund an, eine Belastung für Familie, Freunde oder Pflegekräfte zu sein oder die Furcht, zu einer solchen zu werden. Ärzte können für die Begutachtung eines Erstantrags 478,50 Dollar geltend machen.

Die Tötungen auf Verlangen und assistierte Suizide machen in Westaustralien inzwischen 2,9 Prozent aller Todesfälle aus. Das ist weltweit der zweithöchste Wert. Nur in Kanada (3,2 Prozent) lag der Wert fünf Jahre nach Einführung des dortigen Gesetzes noch höher.

Überprüfung gefordert

Während die zuständige Kontrollkommission weitere Lockerungen vorschlägt, verlangen Kritiker eine Überprüfung des Gesetzes. So erklärte „Right To Life“-Geschäftsführer Alisdair Hungerford-Morgan: „Wir fordern die Gesundheitsministerin von Westaustralien, Meredith Hammat, auf, eine dringende Untersuchung des Systems zur Beihilfe zum Suizid und zur Sterbehilfe in Westaustralien in Auftrag zu geben, einschließlich möglicher Fälle von ‚Doctor Shopping‘ und der Frage, ob die in der aktuellen Gesetzgebung vorgesehenen Schutzmaßnahmen schutzbedürftige Menschen in der Praxis tatsächlich schützen. Die Zahl der Todesfälle durch Sterbehilfe in Westaustralien ist in nur vier Jahren um 243 Prozent gestiegen, wobei mittlerweile 2,92 Prozent aller Todesfälle auf Sterbehilfe oder assistierten Suizid zurückzuführen sind. Dies ist der höchste Anteil aller australischen Bundesstaaten und eine der höchsten Raten für assistierten Tod weltweit.“  DT/reh


Wichtig: Sollten Sie selbst Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Infotelefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen finden Sie unter www.deutsche-depressionshilfe.de.

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