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Frankreich hat die Talsohle der Inhumanität erreicht

Wer die Beihilfe zum Suizid und die Tötung auf Verlangen als „Werke der Barmherzigkeit“ glorifiziert, streut sich und anderen Sand in die Augen.
Bioethikkorrespondent Stefan Rehder,
Foto: DT / IMAGO / ABACAPRESS | Vergeblicher Protest: Auch in Frankreich wird die sogenannte "Sterbehilfe" liberalisiert.

Nach den Niederlanden und Belgien (beide 2002), Luxemburg (2009), Kanada (2016), Spanien, Neuseeland (beide 2021) und Österreich (2022) nun also Frankreich. Auch wenn noch reichlich Wasser die Seine herunterlaufen wird, bis das gestern von der Nationalversammlung in Paris beschlossene Gesetz – vorbehaltlich der Zustimmung des Verfassungsrats – in Kraft treten kann, eines lässt sich nicht leugnen.

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Der als „Sterbehilfe“ verharmloste assistierte Suizid und die Tötung auf Verlangen sind in westlichen Gesellschaften auf dem Vormarsch. Schwer zu verstehen ist das nicht. Die fortgesetzte Weigerung der Staaten, tragfähige politische Konzepte für die sich seit Jahrzehnten abzeichnende demografische Katastrophe zu erarbeiten, fordert ihren Tribut.

Fortgesetzte Ideenlosigkeit statt abgrundtiefer Bosheit

Die steigende Lebenserwartung als Folge der Zunahme des Wohlstands und des medizinisch-technischen Fortschritts bei der gleichzeitigen Erosion stabiler Familienmodelle als Folge eines überbordenden Individualismus zwingt zu Lösungen: Die primitivste und preiswerteste von ihnen ist die tödliche Injektion.

Nicht abgrundtiefe Bosheit, sondern mangelnder Weitblick, fortgesetzte Bequemlichkeit und Ideenlosigkeit sowie das schwindende Bewusstsein für die wahrhaft königliche Würde von Menschen, das bedauerlicherweise nie Allgemeingut war, haben nun auch Frankreich zur Talsohle der Inhumanität geführt.

Wenn man ein Kalb töten darf, warum nicht auch die Kuh?

Immerhin: Dass das Gesetz trotz zahlreicher Änderungen dreimal im Senat der „Grande Nation“ krachend durchfiel und selbst Intellektuelle wie Michel Houellebecq („Das vom Blut geschwärzte Meer“) im Figaro zu öffentlichem Widerspruch veranlasste, zeigt: Auch jenseits der einschlägigen Pro-Life-Communities ist das Unbehagen an dem von Präsident Emmanuel Macron eingeschlagenen Weg groß.

Nur ändert all das leider nichts daran, dass die Erkenntnis, das Tun des Guten, wozu auch der Verzicht auf die sofortige Befriedigung sämtlicher Bedürfnisse zählt, von Menschen Anstrengungen erfordert und ihm (als Folge der Erbsünde) nicht mehr leicht und locker von der Hand geht, aus dem kollektiven Gedächtnis westlicher Gesellschaften zu schwinden droht. Millionenfache vorgeburtliche Kindstötungen haben weite Teile der Gesellschaften daran gewöhnt, in der Tötung wehrloser Menschen keinen zum Himmel schreienden Skandal mehr zu erblicken. Und tatsächlich muss man fragen: Wenn man ein Kalb töten darf, warum nicht auch die Kuh?

Robert Spaemann: „Es gibt kein gutes Töten“

Fakt ist: „Es gibt“, wie es der verstorbene Philosoph Robert Spaemann einmal so scharfsinnig wie treffend in einem gleichnamigen Essay schrieb, „kein gutes Töten“. Jede Relativierung des Tötungsverbots gehe, ob bewusst oder unbewusst, immer mit der Behauptung einher: „Du sollst nicht sein“. Das sei selbst bei der Tötung aus vermeintlichem Mitleid so. Und niemand habe das Recht, eine solche Ungeheuerlichkeit – sei es zu sich selbst, sei es zu einem anderen Menschen – zu sagen.

In seiner Enzyklika „Evangelium vitae“ hob der heilige Papst Johannes Paul II. denselben Gedanken auf eine noch höhere Ebene: „Das Leben, besonders das menschliche Leben, gehört allein Gott: Wer daher nach dem Leben des Menschen trachtet, trachtet Gott selbst nach dem Leben.“ Wer möchte da in der Haut Macrons oder jener Abgeordneten stecken, die gestern für das neue Gesetz gestimmt haben?

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