48 Abgeordnete haben am Dienstag dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in die luxemburgische Verfassung aufzunehmen. Sechs stimmten dagegen, zwei enthielten sich, vier Abgeordnete waren abwesend. Ein zweites Verfassungsvotum – es gelte als reine Formalität, so das „Tageblatt Lëtzebuerg“ – müsse in drei Monaten die Änderung formalisieren. Damit würde Luxemburg nach Frankreich das zweite Land weltweit, das die Abtreibung in seiner Verfassung aufnimmt.
Die Abstimmung ändert nichts an den geltenden Vorschriften für Abtreibungen. Die Verankerung in der Verfassung bewirkt jedoch, dass nationale Gesetze in Zukunft nicht erneut Abtreibungen verbieten könnten. Der Abgeordnete Marc Baum („Déi Lénk“, zu Deutsch „Die Linken“), der als Initiator der Verfassungsänderung gilt, sehe „das erfolgreiche Verfassungsvotum“ als „Höhepunkt seiner Karriere“. „Es geht darum, ob wir bereit und in der Lage sind, unsere demokratischen Werte zu verteidigen“, soll er sich laut der „Luxembourg Times“ geäußert haben. „Populistische, rechte und faschistische Regime“ würden „ihre Macht ausüben, indem sie Frauen unterdrücken“. Die Abstimmung des Parlaments sei historisch.
Was zuvor geschah: Die Partei „Déi Lénk“ reichte 2024 den Antrag bei der Abgeordnetenkammer ein, das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen. Der im Mai 2025 vorgelegte Gesetzentwurf wurde im Juni vom Staatsrat gebilligt. Statt „Recht auf Abtreibung“ spricht man juristisch korrekt von der „Freiheit, eine Abtreibung vorzunehmen“.
„Von einer rücksichtslosen feministischen Ideologie angeheizt”
Neben fünf Abgeordneten der konservativen „Alternativ Demokratesch Reformpartei“ (ADR) stimmte Gérard Schockmel, Abgeordneter der sozialliberalen „Demokratesch Partei“, gegen das Recht auf Abtreibung. Es berücksichtige nicht die Rechte des ungeborenen Kindes. Außerdem bezeichnete er die Debatte als „von einer rücksichtslosen feministischen Ideologie angeheizt“. Zustimmend äußerten sich hingegen Mitglieder der luxemburgischen Christdemokratischen Partei CSV: Die Abstimmung sei für das Volk, spiegele die Veränderungen in der Gesellschaft wider und gehe mit der Zeit.
In Luxemburg ist eine Abtreibung auf Antrag bis zum Ende des ersten Schwangerschaftstrimesters möglich. Die verpflichtenden Beratungssitzungen für Frauen, die eine Abtreibung wünschen, sowie eine obligatorische Wartezeit von drei Tagen zwischen der ärztlichen Beratung und dem Abtreibungsvorgang waren bereits vom Parlament abgeschafft worden. DT/elih
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