Die französische Nationalversammlung hat am 18. Dezember einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das „den Schaden anerkennen“ soll, den Personen erlitten hätten, die „vor dem Gesetz vom Januar 1975 über den Schwangerschaftsabbruch“ strafrechtlich wegen Abtreibung oder Beihilfe verurteilt wurden. Das gilt fünfzig Jahre nach dem „Loi Veil“ (17. Januar 1975), das die Abtreibung bis zur 10. Schwangerschaftswoche (heute bis zur 14. Woche) legalisierte, als symbolische „Rehabilitierung“ dieser Frauen und weiterer Betroffener.
Ein „Aufarbeitungsgesetz“ für nach Abtreibung Verurteilte
Fünfzig Jahre nach der Legalisierung der Abtreibung in Frankreich erkennt das Parlament das „Unrecht“ an, das Frauen und Helfern durch frühere Abtreibungsurteile entstanden sei.
