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Regierung Sánchez will Abtreibungsrecht in der Verfassung

Für die Reform fehlt der Regierung allerdings eine breite Mehrheit im Parlament. Bischöfe und konservative Medien sprechen von einem ideologischen Vorstoß und einem Ablenkungsmanöver.
Pedro Sanchez, Maria Montero
Foto: IMAGO/Eduardo Parra (www.imago-images.de) | Bisschen Ideologie geht immer: Ministerpräsident Pedro Sánchez und Vizepräsidentin María Montero.

Die spanische Regierung hat in ihrer jüngsten Kabinettssitzung das Verfahren eingeleitet, um das „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung zu verankern. Der Ministerrat verabschiedete am 7. April in zweiter Lesung einen Entwurf zur Änderung von Artikel 43 der Verfassung. Dort soll künftig festgeschrieben werden, dass die öffentlichen Behörden die Ausübung des „Rechts der Frauen auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch unter Bedingungen echter und wirksamer Gleichstellung“ gewährleisten.

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Mit diesem Schritt würde Spanien nach Frankreich das zweite Land weltweit, das Abtreibung ausdrücklich in der Verfassung absichert. Anders als vielfach erwartet, greift die Regierung dabei nicht Artikel 15 an, der das Recht auf Leben betrifft, sondern den Artikel über die Leitprinzipien der Sozial- und Gesundheitspolitik. Kritiker sehen darin ein verfassungsrechtliches Ausweichmanöver, mit dem die politischen Hürden für die Reform gesenkt werden sollen.

Allerdings braucht die Regierung in den beiden Parlamentskammern jeweils eine Dreifünftelmehrheit. Ohne Zustimmung der konservativen Partido Popular (PP) ist die Reform kaum durchsetzbar. Genau darin liegt auch ihre politische Brisanz: Die Abstimmung zwingt die Parteien, insbesondere die PP, zu einer eindeutigen Positionierung. Darauf weist ein Post von Ministerpräsident Pedro Sánchez auf „X“ hin: Die PP habe beschlossen, „sich mit der extremen Rechten zusammenzuschließen“. Das sei ihre Sache, „aber nicht auf Kosten der Freiheiten und Rechte der Frauen“. Nach Darstellung der Regierung soll die Reform den Zugang zur Abtreibung im öffentlichen Gesundheitswesen landesweit sichern und Frauen vor möglichen „rückschrittlichen Entwicklungen“ schützen.

Der Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, reagierte scharf. Statt das Recht auf Leben und die Unterstützung der Frau in Zeiten des „demografischen Winters“ abzusichern, ziehe es die Regierung vor, „sich selbst abzusichern, indem sie eine Verfassungsänderung zugunsten des Todes vorschlägt und Frauen als ideologischen Vorwand benutzt“. Damit knüpft Argüello an die Position des spanischen Episkopats an, das kurz zuvor betont hatte, Abtreibung könne „niemals ein Recht“ sein.

Zusammenhang mit der Papstreise?

Das katholische Portal „InfoCatólica“ sieht in dem Vorstoß vor allem den Versuch der „sozialistisch-kommunistischen Regierungskoalition“, ihre Anhänger mit ideologischen Vorschlägen zu mobilisieren, nachdem die Umfragen für sie schlecht ausfielen. Zugleich, so das Medium, werde die PP nun gezwungen, klar Stellung zu beziehen. Es erinnert dabei an die Aussage des Oppositionsführers Alberto Núñez Feijóo, der vor drei Jahren erklärt hatte, Abtreibung sei „ein Recht, das Frauen im Rahmen des Gesetzes haben“.

Ähnlich urteilt „Religión en Libertad“. Das Portal spricht von einem Ablenkungsmanöver der Regierung Sánchez, die von Korruptionsvorwürfen und Gerichtsverfahren belastet sei. Die Verfassungsreform solle eine politische und mediale Debatte auslösen, um die Aufmerksamkeit von anderen Affären abzuziehen – darunter auch von Ermittlungen gegen Begoña Gómez, die Ehefrau des Ministerpräsidenten.

„Infovaticana“ betont wiederum, dass der Schritt mit der offiziellen Ankündigung des Besuchs von Papst Leo XIV. zusammenfalle. Dies trage dazu bei, die Polarisierung der Lage zu verschärfen, die der Papst im kommenden Juni in Spanien vorfinden werde. Die Reise des Papstes werde damit zwangsläufig in eine aktive politische Agenda eingebettet, die zunehmend von Entscheidungen geprägt sei, welche zentrale Fragen des moralischen und sozialen Lebens berührten.

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