Die spanische Regierung hat in ihrer jüngsten Kabinettssitzung das Verfahren eingeleitet, um das „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung zu verankern. Der Ministerrat verabschiedete am 7. April in zweiter Lesung einen Entwurf zur Änderung von Artikel 43 der Verfassung. Dort soll künftig festgeschrieben werden, dass die öffentlichen Behörden die Ausübung des „Rechts der Frauen auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch unter Bedingungen echter und wirksamer Gleichstellung“ gewährleisten.
Regierung Sánchez will Abtreibungsrecht in der Verfassung
Für die Reform fehlt der Regierung allerdings eine breite Mehrheit im Parlament. Bischöfe und konservative Medien sprechen von einem ideologischen Vorstoß und einem Ablenkungsmanöver.
