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Bischöfe warnen vor Abtreibungen bis zur Geburt

Keine besonderen Gründe bis zur 24. Woche, weit gefasste Voraussetzungen danach. Die Katholischen Bischöfe reagieren scharf auf Vorschläge schottischen Abtreibungsreform.
Abtreibungsprotest in Glasgow
Foto: via imago-images.de (www.imago-images.de) | Auf verlorenem Posten? Protest gegen Abtreibung in Glasgow 2022.

Die katholischen Bischöfe Schottlands haben auf die Empfehlungen einer von der schottischen Regierung eingesetzten Expertengruppe reagiert, die eine weitere Liberalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung vorsehen. Das „Scottish Catholic Parliamentary Office“ bezeichnet die weitere Schwächung des Schutzes ungeborener Kinder als „zutiefst beunruhigend“. Sie werfe „schwerwiegende moralische und ethische Fragen“ auf.

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Die Expertengruppe möchte die geltende Abtreibungsregelung grundlegend reformieren. Die bestehende Grenze von 24 Schwangerschaftswochen soll zwar erhalten bleiben, aber bis dahin sollen keine bestimmten Gründe mehr erforderlich sein. Ebenfalls soll die bisher vorgeschriebene Zustimmung zweier Ärzte entfallen.

Abtreibung faktisch „bis zur Geburt aus jedem beliebigen Grund“

Besonders kritisch sehen die Bischöfe die Regelung für Spätabtreibungen: Nach der 24. Woche müssten lediglich zwei medizinische Fachkräfte übereinstimmend feststellen, dass der Eingriff „angemessen“ sei. Neben den medizinischen Umständen von Mutter und Kind sollen auch die „körperlichen, psychischen und sozialen Umstände“ der Schwangeren berücksichtigt werden. Eine Obergrenze sehen die Empfehlungen nicht vor.

Bischof John Keenan von Paisley, Vorsitzender des Familienausschusses der schottischen Bischofskonferenz, erklärte, die Empfehlungen würden bei einer Umsetzung faktisch Abtreibungen „bis zur Geburt aus jedem beliebigen Grund“ ermöglichen. Er kritisierte außerdem, dass in einem neuen Gesetz geschlechtsselektive Abtreibungen nicht ausdrücklich erwähnt würden. Dies ebne den Weg dafür, ungeborene Kinder abzutreiben, weil sie das „falsche Geschlecht“ hätten.

Die Expertengruppe empfiehlt darüber hinaus, sämtliche Straftatbestände für Frauen aufzuheben, die selbst eine Abtreibung vornehmen. Zugleich soll die Regierung eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Abtreibungen oder ein „Recht auf Abtreibung“ schaffen, ohne verpflichtende Beratungen und Bedenkzeit.

Das Recht medizinischen Personals, aus Gewissensgründen nicht an Abtreibungen mitzuwirken, soll zwar grundsätzlich bestehen bleiben. Sie sollen aber verpflichtet werden, die Schwangeren an andere Stellen zu überweisen. Anthony Horan, Direktor des Scottish Catholic Parliamentary Office, appellierte an Parteien und Abgeordnete, den Schutz ungeborener Kinder nicht weiter zu schwächen: „Wir brauchen kein extremes Abtreibungsgesetz. Schottland verdient etwas Besseres.“

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