Eine ganze Stunde lang hat der Deutsche Bundestag heute den von 109 Abgeordneten gezeichneten interfraktionellen Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Bundestagsdrucksache 21/3873) in Erster Lesung beraten. Wie so gut wie immer, wenn der Bundestag bioethische Fragen behandelt und der Fraktionszwang aufgehoben wird, tun sich dabei Gräben auf, die nicht zwischen den Fraktionen, sondern mitten durch diese hindurch verlaufen. Das war auch heute nicht anders.
Besonders augenfällig war dies bei Bündnis 90/Die Grünen. Im Plenum saß die Leipziger Abgeordnete Paula Piechotta direkt neben der Stuttgarter Abgeordneten Simone Fischer, die 2005 erstmals in den Bundestag eingezogen war. Während die Radiologin Piechotta eine flammende Rede gegen den Antrag hielt, verteidigte die kleinwüchsige Abgeordnete Fischer, die zu den Initiatoren des Antrags zählt, diesen vehement.
Pilsinger: Neuer Charakter des Tests „weder politisch gewollt, noch medizinisch indiziert“
Auch bei SPD und AfD gingen die Meinungen auseinander. Während die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, über die „Bauchschmerzen“ klagte, die ihr der Antrag bereite, warben ihre Fraktionskollegen Dagmar Schmidt, Wiebke Esdar und Felix Döring bei den Abgeordneten für Zustimmung zu dem Antrag. Bei der AfD sprach sich die Abgeordnete Martina Kempf für den Antrag aus, während der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Martin Sichert, diesen heftig kritisierte. Allein bei CDU/CSU sprachen sich alle Redner für den Antrag aus. Was insofern nicht überraschend war, zählen doch die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Emmi Zeulner und Stephan Pilsinger (beide CSU) zu den Initiatoren des Antrags.
Pilsinger, selbst Arzt, der den Münchner Westen im Bundestag vertritt, machte gleich zu Beginn der Debatte deutlich, worum es den Antragstellern geht. „Der nicht-invasive Pränataltest – kurz NIPT – ist seit Juli 2022 eine Kassenleistung. Ein einfacher Bluttest – medizinisch niedrigschwellig, gesellschaftlich hochrelevant. Denn dieser Test liefert keine Diagnosen, er liefert Wahrscheinlichkeiten.“ Trotzdem beeinflusse der NIPT „in erheblichem Maße Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen“. Dabei sei die „Idee hinter der Kostenübernahme“ durchaus „plausibel“ gewesen: „Invasive Untersuchungen, wie die Fruchtwasseruntersuchung, sollten reduziert werden. Untersuchungen, die mit Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind, ein einfacher Bluttest, statt eines invasiven Eingriffs. Das klingt nach medizinischem Fortschritt.“ Nur habe sich „die Realität“ ganz anders „als erwartet“ entwickelt. „Die verfügbaren Daten zeigen, die Zahl der invasiven Untersuchungen ist nicht gesunken. Sie ist sogar gestiegen.“ Gleichzeitig werde der NIPT immer häufiger in Anspruch genommen. „Bei Schwangeren zwischen 26 und 35 Jahren bereits von jeder Zweiten, bei 36- bis 45-Jährigen von rund 70 Prozent. Tendenz weiter steigend.“ Damit verschiebe sich „der Charakter“ des Tests. „Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening, und genau das war weder politisch gewollt noch medizinisch indiziert.“
Fragmentarische Daten statt systematisches Gesamtbild
Hinzu käme: „Ein relevanter Anteil der auffälligen Ergebnisse ist falsch positiv. Das bedeutet, der Test signalisiert ein Risiko, obwohl das Kind gesund wäre. Die endgültige Klärung erfolgt erst durch eine invasive Untersuchung, also genau durch das Verfahren, das man eigentlich vermeiden wollte.“ Diese Dynamik berge „erhebliche Risiken“. Pilsinger: „Denn, wenn Beratung nicht hinreichend differenziert, verständlich und ergebnisoffen erfolgt, besteht die Gefahr, dass aus Unsicherheit vorschnelle Entscheidungen entstehen. Entscheidungen, die unumkehrbar sind.“ Gleichzeitig sende die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung „ein Signal“. Eines, das den Eindruck vermitteln könne, „ein Kind mit Down-Syndrom sei ein vermeidbares Risiko“. Damit stelle sich die Frage, „welchem Menschenbild liegt unser Handeln zugrunde“.
Deutschland habe sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention „verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern, jedes Leben zu schützen und Menschen mit Behinderungen als gleichwertigen Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen.“ „Und genau deshalb sagen wir, wir brauchen endlich eine solide und belastbare Entscheidungsgrundlage.“ Eine solche gäbe es derzeit nicht. „Was wir haben, sind fragmentierte Abrechnungsdaten. Was wir nicht haben, ist ein systematisches Gesamtbild. Wir wissen zu wenig darüber, wie sich die Nutzung entwickelt, welche Folgen entstehen und wie gut die Beratung tatsächlich ist. Deshalb unser Antrag: Erstens: ein systematisches Monitoring. Zweitens: ein interdisziplinäres Expertengremium.“ Fragen wie diese gehörten in die „Mitte der Gesellschaft“ und diese Mitte sei der Deutsche Bundestag. „Wir entscheiden heute nicht über Paragraf 218, wir entscheiden über die Grundlage künftiger Entscheidungen.“ Das sei verantwortungsvolle Politik.
Gleich im Anschluss ging der AfD-Abgeordnete Martin Sichert die Antragsteller massiv an: „Sie kritisieren mit diesem Antrag einen beliebten Frühtest auf Trisomie, der für Mutter und Kind mit keinem Risiko verbunden ist.“ Bei einer zwei Jahre zurückliegenden Anhörung im Bundestag sei sehr „deutlich“ geworden, „warum Sie diesen Test bekämpfen. Es ist für Sie eine Diskriminierung von Behinderten, wenn Eltern aufgrund einer Schwerstbehinderung des Kindes dieses abtreiben. Eltern hätten jedoch „jedes Recht der Welt, sich auf das Kind vorzubereiten.“ Wer „als Staat Pränataltests erschweren oder gar verbieten“ wolle, lebe „die Denkweise autoritärer Staaten wie China. Da sind sogar Tests zur Bestimmung des Geschlechts des Kindes verboten. Ich will da nicht hin. Ich will in einer aufgeklärten Gesellschaft leben, in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die Eltern frei entscheiden, welche Informationen sie bekommen wollen.“
Zudem verhindere der Test Spätabtreibungen, „indem Eltern frühzeitig einen Hinweis auf eine schwere Behinderung bekommen und früh in der Schwangerschaft eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.“ „Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir weder pränatale Tests verbieten noch dafür sorgen, dass sie sich nur noch reiche Leute leisten können.“ Und weiter: „Wir wollen das Gesellschaftsbild ändern. Wir wollen eine Gesellschaft voller junger, glücklicher Mütter statt voller frustrierter alter Omas gegen rechts. Die meisten sind ja nicht mal Omas, sondern kinder- und partnerlos. Sie sind wütend, weil ihnen eine starke Schulter zum Anlehnen fehlt und kein Partner mit ihnen abends ins Bett geht“, so Sichert.
Ärztin lobt Test, weil er frühe statt späte Abtreibungen ermögliche
Kaum weniger aggressiv, nur eben von links, fiel die Rede der Abgeordneten Paula Piechotta aus. „Wir dürfen gesellschaftliche Probleme, die alle angehen, nicht allein auf dem Rücken von schwangeren Frauen lösen wollen. Und wir können die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen nicht darüber herstellen, dass wir der einzelnen Frau Selbstbestimmung nehmen.“ Die Antragsteller hätten die Sorge, dass „Menschen mit besonderen Bedarfen in dieser Gesellschaft zunehmend weniger akzeptiert“ würden. „Sie versuchen aber hier nicht, die Akzeptanz zu steigern, sondern sie versuchen, dieses Dilemma darüber aufzulösen, dass sie aktiv die Entscheidungen von Frauen stärker überwachen und kontrollieren, und indem sie für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte immer höhere Hürden und Berichtspflichten einführen wollen.“ Das sei der falsche Weg. „Die Selbstbestimmung von Frauen ist kein Stollen, aus dem man sich die Rosinen an Selbstbestimmung herauspicken kann, die einem persönlich zusagen und andere eben nicht“, so die Grünen-Abgeordnete.
Frauen könnten sich „in dieser Gesellschaft nicht sicher sein, dass sie mit einem Kind von dieser Gesellschaft, von ihrer Familie oder von ihrem Partner oder ihrer Partnerin alleingelassen werden. Und deswegen schreiben Sie Frauen nicht vor, was sie zu tun oder nicht zu tun haben, wenn sie für sich selbst eine höchstpersönliche Entscheidung treffen, was sie sich zutrauen und was nicht.“ Der von den Kassen erstattete Test sorge dafür, dass „diese Entscheidung“ nicht mehr „vom Geldbeutel abhängig“ sei. „Und als Mensch, der bei Abtreibung auch sehr nah dabei war, nicht nur als Ärztin, kann ich Ihnen sagen, es ist im Schnitt umso belastender, körperlich und geistig, für die Frau, umso später dieser Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.“ Piechotta forderte die Abgeordneten auf, den „Antrag abzulehnen“. „Denn der Antrag fordert mehr Kontrolle und Überwachung von Schwangeren und Ärzten bei einer höchstpersönlichen Entscheidung.“ Auch stelle er „in den Raum, dass Schwangere nicht ergebnisoffen beraten würden, obwohl die Mehrheit der Betroffenen in einer Befragung sagt, dass sie nach der Beratung sehr wohl sich frei entscheiden konnten“.
Nach der Debatte überwies der Bundestag den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Auch deren Voten darf man nun durchaus gespannt sein.
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