Anfang der Woche hat das französische Gesundheitsministerium den „Fahrplan Nationale Strategie für sexuelle Gesundheit 2026–2030“ herausgegeben, der eine weitere Verlängerung der gesetzlichen Abtreibungsfrist sowie die Abschaffung der besonderen Gewissensklausel für medizinisches Personal vorsieht.
Der „Fahrplan“ des Gesundheitsministeriums wertet als Errungenschaft, dass Frankreich 2022 die Frist zur vorgeburtlichen Kindstötung von zwölf auf 14 Wochen nach der Befruchtung verlängerte. Dies habe den Zugang zum „Schwangerschaftsabbruch“ erweitert und die Zahl verspäteter Eingriffe verringert.
Gesundheitsministerium spricht von „anhaltender Stigmatisierung“ der Abtreibung
Das Strategiepapier sieht dies allerdings als unzureichend an. Unter der Überschrift „Verbesserung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch“ ist von einer „anhaltenden Stigmatisierung“ der Abtreibung die Rede. Dies werde insbesondere durch die besondere Gewissensklausel und durch Fristen gefördert, die „restriktiver als in mehreren europäischen Ländern“ seien. Als Beispiele werden die Niederlande, Spanien und Großbritannien genannt.
Die Folgen dieser Beschränkungen seien soziale Ungleichheiten, heißt es in dem Papier. Frauen müssten ins Ausland fahren, um eine spätere Abtreibung als in Frankreich möglich vornehmen zu lassen. Das Strategiepapier hält deshalb eine „Neubewertung des gesetzlichen Rahmens“ für notwendig, um das „Recht auf Abtreibung“ zu gewährleisten.
Der „Fahrplan“ sieht für 2027 und 2028 ein konkretes politisches Programm vor. Zunächst soll der Nationale Ethikrat CCNE „die gesetzlichen Fristen für den Schwangerschaftsabbruch und die besondere Gewissensklausel erneut überprüfen“. Anschließend will die Regierung dem Gesetzgeber die Verlängerung der gesetzlichen Frist und die Abschaffung der Gewissensklausel vorschlagen. Daraus sollen neben der Stellungnahme des Ethikrates „Gesetzes- und Verordnungstexte“ entstehen – „im Hinblick auf die jüngste Verankerung der Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und mit dem Ziel, die französische Gesetzgebung an diejenige der europäischen Nachbarländer anzugleichen.“
„Besondere Gewissensklausel“ in Gefahr?
Die „besondere Gewissensklausel“ schützt bisher Ärzte und Hebammen ausdrücklich davor, selbst eine Abtreibung vornehmen zu müssen. Laut der französischen Zeitschrift „Tribune Chrétienne“ würde ihre Abschaffung nicht nur bedeuten, dass sämtliche allgemeinen Gewissensrechte des medizinischen Personals entfielen. Der Schritt hätte darüber hinaus erhebliche symbolische Bedeutung: Der besondere Charakter der Abtreibung, der bislang einen eigenen gesetzlichen Gewissensschutz begründet, würde dadurch relativiert: Die Abtreibung „wird zu einer Gesundheitsleistung unter vielen, deren moralische Besonderheit ausgelöscht werden soll.“
Im Strategiepapier des Ministeriums erscheint die Gewissensklausel nicht bloß als mögliches organisatorisches Hindernis. Ihre Existenz wird mit der „anhaltenden Stigmatisierung“ der vorgeburtlichen Kindstötung in Verbindung gebracht, was den Gewissensvorbehalt politisch unter Rechtfertigungsdruck bringt.
Außerdem sieht der „Fahrplan“ vor, instrumentelle Abtreibungen in weiteren Einrichtungen (Zentren für sexuelle Gesundheit, multidisziplinäre Gesundheitszentren) anzubieten, entsprechende Kompetenzen von Hebammen auszubauen und die „Versorgung“ von Frauen zu verbessern, die sich dem Ende der gesetzlichen Frist nähern. Als ausdrückliche Ziele nennt das Gesundheitsministerium die „Verringerung territorialer und sozialer Ungleichheiten“, den Ausbau des Angebots und den Kampf gegen die „Stigmatisierung“ der Abtreibung.
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