Der Liechtensteiner Landtag hat sich am Mittwochabend mit knapper Mehrheit für eine Lockerung des Abtreibungsverbots ausgesprochen. Mit 13 von 25 Stimmen nahmen die Abgeordneten die sogenannte Fristenlösungs-Initiative an. Diese sieht vor, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen zu erlauben und die Kosten durch die Krankenkasse übernehmen zu lassen.
Derzeit sind Abtreibungen in Liechtenstein grundsätzlich verboten und nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Lebensgefahr für die Schwangere oder nach einer Vergewaltigung. Seit 2015 können Frauen jedoch für eine Abtreibung straffrei ins Ausland fahren. Die dabei entstehenden Kosten werden von der Liechtensteiner Krankenkasse nicht übernommen.
Erbprinz Alois, der Beschlüsse des Parlaments blockieren kann, hat angekündigt, von seinem Vetorecht Gebrauch machen zu wollen. Das Fürstenhaus begründet seine Ablehnung damit, dass eine Fristenregelung den Schutz des ungeborenen Lebens nicht ausreichend berücksichtige.
Auch eine freiwillige Volksabstimmung über die Initiative lehnte der Landtag mit 13 zu 12 Stimmen ab. Zuvor hatten die Initiatoren fast 5.000 Unterschriften gesammelt. Für das Zustandekommen der Initiative wären 1.000 Unterschriften notwendig gewesen. DT/jna
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