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Der blinde Fleck auf dem Radar der Kirche

Zu Unrecht beschuldigt: Auch Priester haben ein Recht auf einen guten Ruf. Kardinal Marc Ouellet zeigt, wie man sich wehren kann.
Kirchenredakteurin Einig, Marc Ouellet mit Anwalt
Foto: DT / IMAGO / ZUMA Press | Erfolg vor weltlichem Gericht: Der ehemalige Kurienkardinal Ouellet hat einen Erfolg gegen eine Frau erstritten, die ihm Missbrauch vorgeworfen hatte.

Gute Nachrichten können einen schalen Nachgeschmack haben. Der Fall Ouellet liefert dafür ein aktuelles Beispiel: An den Vorwürfen sexueller Nötigung gegen den emeritierten Erzbischof von Quebec, Marc Ouellet, und vormaligen Präfekten des vatikanischen Bischofsdikasteriums ist nichts dran. Der frühere Kurienkardinal hat eine Verleumdungsklage gegen eine Frau gewonnen. Der Richter bescheinigte der Beklagten in seiner Entscheidung rücksichtsloses oder sogar böswilliges Verhalten. Unzufrieden mit der Bearbeitung ihrer Beschwerde an Papst Franziskus habe sie beschlossen, ihre Darstellung zu ändern, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Ihre Vorwürfe seien zweifelsfrei unbegründet.

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Der Kardinal ist nicht der erste Priester, der zu Unrecht beschuldigt worden ist. Seit einem Vierteljahrhundert leistet die katholische Kirche zwar Pionierarbeit bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Kirchenkreisen, aber Kleriker, deren guter Ruf beschädigt wird, sind bisher der blinde Fleck auf ihrem Radar. Während die Institution den Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten detailliert regelt, sollen sich verleumdete Geistliche selbst helfen. Der 1996 verstorbene Chicagoer Joseph Bernardin hat sich mit seinem Verleumder getroffen und ihm vergeben. Der australische Kardinal George Pell wurde zum Justizopfer und verarbeitete seine Zeit im Gefängnis geistlich. Kardinal Ouellet zog als erster Kardinal vor Gericht. Während die Vergehen der Missbrauchstäter zu Recht verurteilt werden, schweigt die Kirche zum Unrecht der Verleumder. Es ist aber Zeit, Grenzen zu ziehen und klarzustellen, dass auch Priester ein Recht auf einen guten Ruf haben – notfalls auch vor Gericht.

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