Die Reise von Papst Leo XIV. nach Frankreich Ende September sorgt für einen Streit über das französische Laizitätsprinzip. Zwei Vereinigungen haben beim Verwaltungsgericht Straßburg Klage gegen einen Teil der städtischen Ausgaben für den Papstbesuch am 28. September eingereicht. Die „Union des familles laïques“ (UFAL) des Departements Moselle und der Verein „Les Profanes“ wenden sich gegen Investitionen von 250.000 Euro.
Laizisten klagen gegen Ausgaben für den Papstbesuch
Streit wegen 250.000 Euro: Zwei laizistische Vereinigungen klagen gegen öffentliche Ausgaben für das Event. „Lächerlich“, findet der Bürgermeister von Metz.
