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Plus Inhalt Antidiskriminierungsgesetz

Das Problem mit der „Beweislastumkehr“

Gegen das geplante NRW-Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung laufen vor allem Polizisten Sturm.
Polizei
Foto: Imago/Bihlmayerfotografie | Haben die kritischen Beiträge der Polizeigewerkschafter für ein Innehalten in der Debatte gesorgt?

Nordrhein-Westfalen soll ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz bekommen, bis vor kurzem lief das Verfahren dazu seltsam geräuschlos ab. Zu absurd erschien wohl die Vorstellung, dass ausgerechnet eine CDU-geführte Landesregierung eine Idee aufgreifen würde, die im Jahr 2020 von der damaligen rot-rot-grünen Koalition im Stadtstaat Berlin geboren wurde und bislang auch nur dort gilt. Doch NRW macht nun auf Wunsch und Druck der dort mitregierenden Grünen ernst: Das Gesetz ist entscheidungsreif und würde Behörden und Einrichtungen des Landes wie Polizei, Schulen und Justizeinrichtungen dazu zwingen, im Streitfall den Beweis anzutreten, dass man nicht diskriminiert habe. Es genügt, dass ein Bürger „Indizien“ dafür benennt.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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