Abgeordnete des kolumbianischen Parlaments haben eine Gesetzesinitiative zum Verbot sämtlicher Formen der Leihmutterschaft gestartet. Der Gesetzesentwurf sieht dabei vor, alle an einer Leihmutterschaft mitwirkenden Personen – mit Ausnahme der Leihmutter selbst – zu bestrafen.
Dazu führt der Gesetzesentwurf den Straftatbestand der „reproduktiven Ausbeutung durch Leihmutterschaft“ ein. Bestraft werden soll demnach, wer Leihmutterschaft „fördert, vermittelt, finanziert oder organisiert“. Und zwar mit „Freiheitsstrafen von 120 bis 192 Monaten“, das entspricht zehn bis 16 Jahren Haft, sowie „Geldstrafen in Höhe des fünfhundert- bis eintausendfünfhundertfachen Mindestlohns“.
Italienisches Modell macht Schule
Außerdem sieht der Gesetzesentwurf, ähnlich wie in Italien, die Einführung eines Auslandsstraftatbestands vor. Das heißt: Die vorgesehenen Sanktionen gelten auch für Kolumbianer, die im Ausland ein Leihmutterschafts-Arrangement abschließen oder sich an einer Leihmutterschaft beteiligen. Ferner sieht der Gesetzesentwurf vor, dass „für alle rechtlichen Zwecke die Mutter von in Kolumbien ausgetragenen oder geborenen Kindern die Frau ist, die sie austrägt und zur Welt bringt“. Des Weiteren schützt der Gesetzesentwurf Leihmütter davor, bereits erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen.
Zum Hintergrund: Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs wies dessen Verfasser, der Abgeordnete Luis Miguel López Aristizábal, darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof den Kongress bereits in vier verschiedenen Urteilen aufgefordert habe, Leihmutterschaft gesetzlich zu regeln. Aufgrund des Fehlens solcher Regeln sei das Land zu „einem der wichtigsten Ziele für den sogenannten ‚Reproduktionstourismus‘ geworden, bei dem Paare aus dem Ausland nach Kolumbien kommen, um Babys zu kaufen“. An der Vorstellung des Gesetzesentwurfs nahm auch die Aktivistin Oliva Maurel teil, Sprecherin der Erklärung von Casablanca, deren Unterzeichner sich für eine weltweite Ächtung der Leihmutterschaft einsetzen.
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