Das Baby, um das sich seit Wochen ein juristisches Tauziehen zwischen den Bestelleltern und ihrer Leihmutter rankt, wurde gestern in Dallas in der 37. Schwangerschaftswoche geboren. Das berichtet das Online-Portal „The Texas Tribune“ unter Berufung auf die Anwälte beider Parteien.
US-Medienberichten zufolge wurde bei dem Jungen in der 20. Woche ein hypoplastisches Linksherzsyndrom (HLHS) diagnostiziert. Die Bestelleltern sollen daraufhin die Abtreibung des Kindes verlangt und sich auf den Leihmutterschaftsvertrag berufen haben, der ihnen dies gestatte. Als sich die Leihmutter, die 37-jährige McKenna West, eine Krankenschwester und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, dem Ansinnen verweigerte, sollen die Bestelleltern die Zahlungen an sie eingestellt und ihr per Anwalt mit einer Klage in Höhe von umgerechnet 216.000 Euro (rund 250.000 US-Dollar) gedroht haben.
Generalstaatsanwalt erreicht gerichtliche Verfügung
Bei einem HLHS handelt es sich um einen schweren Herzfehler, bei dem die linke Herzhälfte stark unterentwickelt ist. Ein HLHS gilt grundsätzlich als therapierbar, wobei dafür in der Regel mehrere Herzoperationen erforderlich sind, von denen die erste unmittelbar oder kurz nach der Geburt erfolgen muss. Der errechnete Geburtstermin für den Jungen, den die Leihmutter Gabriel nennt, war der 2. September. West, die eigentlich aus Alaska stammt, hatte bei einem Familiengericht in Dallas County beantragt, dass das Kind, das sie für das Paar austrug, nach seiner Geburt die lebensnotwendigen Behandlungen erhält. Im US-Bundesstaat Texas gilt jede Frau, die ein Kind zur Welt bringt, als rechtmäßige Mutter. Zuvor hatte das Paar, das aus Kalifornien stammt, vor Gericht zu erzwingen gesucht, dass West in Kalifornien entbinden solle.
In den Rechtsstreit schaltete sich Anfang der Woche auch der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, ein. Vor Gericht erwirkte Paxton, der derzeit für den Senat kandidiert, in nicht einmal 24 Stunden eine einstweilige Verfügung, die sicherstellen soll, dass das Leben des Kindes geschützt wird. Darüber hinaus informierte er das UT Southwestern Medical Center und das Children’s Medical Center of Dallas über ihre gesetzliche Verpflichtung, dem Baby lebensrettende medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Ärzte dürfen dem Kind keine notwendigen Behandlungen vorenthalten
Wie das Büro des Generalstaatsanwaltes auf seiner Internetseite schreibt, gewährleiste die am Dienstag ergangene richterliche Anordnung die lebensrettende medizinische Versorgung unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Die Anordnung verhindere, „dass irgendjemand die notwendige Behandlung vorenthält oder behindert oder das Kind während der gerichtlichen Prüfung des Falles aus dem Krankenhaus entfernt, entlässt oder verlegt.“
Zudem müssten das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte das Gericht sowie alle beteiligten Parteien unverzüglich über die Geburt des Kindes, die erste medizinische Untersuchung, jede Verweigerung der Einwilligung zu medizinisch indizierten Behandlungen sowie jeden Antrag auf Entlassung, Verlegung oder Transport des Kindes informieren. Werde eine medizinisch indizierte Behandlung verweigert, werde das Gericht eine Eilverhandlung abhalten, um zu entscheiden, ob ein Eingreifen nach texanischem und Bundesrecht gerechtfertigt ist, und um das Leben des Kindes zu schützen.
Leihmutter darf Kind vorerst nicht sehen
Erik Baptist, Senior Rechtsberater der Menschenrechtsorganisation ADF, der West vor Gericht vertritt, schrieb dazu auf X: „Es ist mir eine Ehre und ein Privileg, McKenna bei ihrem mutigen Einsatz für das Leben von Baby Gabriel zu vertreten. Jedes Leben zählt. Keine Frau sollte gezwungen werden, das Baby zu töten, das sie in sich trägt, und jedes Kind verdient eine Chance auf Leben.“ Und weiter: „Wir sind überglücklich, dass die gerichtliche Anordnung vorsieht, dass Baby Gabriel die Operation erhält, die notwendig ist, um sein Leben zu retten. Und wir sind dem texanischen Generalstaatsanwalt Ken Paxton sehr dankbar für seine heldenhaften und unschätzbaren Bemühungen, das Leben dieses kostbaren Kindes zu bewahren.“
Wie „The Texas Tribune“ meldet, gab der Richter jedoch in einer separaten Anordnung einem Antrag der Bestelleltern statt, der West nun daran hindere, das Kind zu sehen und medizinische Entscheidungen für es zu treffen, was die Rechte der Bestelleltern stärke, die das Kind Rumi nennen. Eine gerichtliche Anhörung in dieser Angelegenheit sei für den 25. August angesetzt.
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