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US-Leihmutterschaftsdrama geht in die nächste Runde

Die Leihmutter McKenna West unterliegt in dem Sorgerechtsstreit für das Kind, das sie auf Wunsch der Bestelleltern abtreiben sollte.
Oberster Gerichtshof USA
Foto: Imago/imagebroker | Der Oberste Gerichtshof der USA greift nicht in den Sorgerechtsstreit zwischen der Leihmutter McKenna West und den Bestelleltern ein.

Der Oberste Gerichtshof der USA will nicht in den Streit um das Sorgerecht für das mit einem schweren Herzfehler geborene Kind eingreifen, den die Leihmutter McKenna West gegen die Bestelleltern, ein Paar aus Kalifornien, führt. Die für den US-Bundesstaat Kalifornien zuständige Höchstrichterin Elena Kagan wies am Dienstag (Ortszeit) in Washington eine Eilbeschwerde Wests ab, die diese gegen die Entscheidung eines Gerichts aus Kalifornien eingereicht hatte, das das alleinige Sorgerecht den Bestelleltern zusprach. Eine Begründung für die Ablehnung der Eilbeschwerde lieferte die noch von US-Präsident Barack Obama nominierte Richterin nicht. Nachdem zuvor auch der Oberste Gerichtshof in Texas eine Klage Wests abschlägig beschieden hatte, scheinen die Möglichkeiten der Leihmutter im Kampf um das Sorgerecht ziemlich ausgeschöpft zu sein.

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Zum Hintergrund: Die Bestelleltern Nausheen Gilkar und Omar Ahmed, ein Paar aus Los Angeles, schlossen im August 2025 mit McKenna West, einer Krankenschwester aus Alaska, einen Leihmutterschaftsvertrag. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder sollte für das Paar, das bereits acht erfolglose Versuche einer künstlichen Befruchtung hinter sich hatte, ein Kind austragen. Für ihre Dienste als Leihmutter sicherte das Paar McKenna West vertraglich ein Honorar in Höhe von 60.000 US-Dollar zu.

Wegen Herzfehler: Bestelleltern verlangen die Abtreibung des Kindes

Nachdem Ärzte in der 20. Schwangerschaftswoche bei dem Kind ein hypoplastisches Linksherzsyndrom (HLHS) diagnostizierten, forderten die Bestelleltern die Leihmutter auf, das Kind abzutreiben. Dabei beriefen sie sich auf den mit ihr geschlossenen Vertrag. Der soll eine Klausel beinhalten, die es den Bestelleltern erlaubt, eine Abtreibung des Kindes zu verlangen, wenn Ärzte bei diesem Anomalien feststellen.

West weigerte sich jedoch, das Kind abzutreiben, und floh mit diesem nach Texas. Der Grund: In dem im Süden der USA gelegenen Bundesstaat sind Abtreibungen grundsätzlich verboten. Laut Chapter 170 A des texanischen „Health and Safety Code“ darf auf dem Territorium des Bundesstaates niemand „wissentlich eine Abtreibung vornehmen, veranlassen oder einleiten.“ Außerdem gilt laut dem „Texas Family Code“ grundsätzlich die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt bringt, auch als rechtliche Mutter. Mit einer Ausnahme: Liegt eine gerichtlich bestätigte Gestationsvereinbarung vor, können die Bestelleltern rechtlich als Eltern anerkannt werden, obwohl die Leihmutter das Kind geboren hat.

Oberster Gerichtshof in Texas weigert sich, die Verlegung des Kindes von Dallas nach Los Angeles zu stoppen

Die Bestelleltern verklagen daraufhin McKenna West wegen Vertragsbruchs auf Schadenersatz in Höhe von 100.000 US-Dollar sowie Anwaltskosten. Ein Gericht in Dallas, wo McKenna West das Kind am 12. August in einem Krankenhaus gebar, das eine sehr hohe Erfolgsrate bei der Behandlung von HLHS aufweist, bestätigte die Entscheidung des kalifornischen Gerichts und untersagte McKenna West jeden Umgang mit dem von ihr geborenen Kind.

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Vor dem Obersten Gerichtshof in Texas hatte West daraufhin erfolglos versucht zu verhindern, dass die Bestelleltern das Kind aus dem Krankenhaus in Dallas, wo es nach der ersten von drei erforderlichen Operationen auf der Intensivstation liegt, nach Kalifornien verlegt wird. Wie aus dem Schriftsatz eines gerichtlich bestellten Anwalts hervorgeht, hatte der behandelnde Arzt des Kinderkrankauses in Dallas erklärt, die Bestelleltern seien bereit, dem Kind die erforderlichen Behandlungen zukommen zu lassen, und eine Verlegung des Kindes befürwortet. Der Kampf um das Sorgerecht scheint damit beendet zu sein, doch die Schadensersatzklage der Bestelleltern läuft weiter.

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