Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands aufgepasst: Vor fünfzig Jahren, am 22. Juni 1976, trat in Deutschland das 15. Strafänderungsgesetz in Kraft, das der Deutsche Bundestag am 12. Februar mit 234 gegen 118 Stimmen verabschiedet und Bundespräsident Gustav Heinemann (SPD) am 18. Mai unterzeichnet hatte. Es bedrohte mit dem neuen § 218 StGB diejenigen, die eine vorgeburtliche Kindstötung vornahmen, mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren.
Wie die „gute Hoffnung“ zur Krankheit wurde
Vor 50 Jahren trat die Zweite Reform des § 218 StGB in Kraft. Mit ihr gab der Gesetzgeber die Pflicht des Staates, das Leben ungeborener Menschen zu schützen, de facto auf.
