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Bundestag debattiert Einführung der Widerspruchsregelung

Gegner haben gewichtige und überzeugende Argumente, aber bislang keine Aussicht auf eine Mehrheit im Parlament.
Organspendeausweis nach Paragraph 2 des Transplantationsgesetzes
Foto: IMAGO/Björn Trotzki (www.imago-images.de) | Organspendeausweis nach Paragraph 2 des Transplantationsgesetzes: In der über weite Strecken sehr emotional geführten Debatte im Bundestag warben die unterschiedlichen Lager für ihre jeweiligen Gesetzesentwürfe.

Heute hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung gut eine Stunde lang über eine erneute Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. Gegenwärtig warten mehr als 8.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Einig zeigten sich die Abgeordneten während der Debatte in der Einschätzung, dass es in Deutschland zu wenig Organspenden gebe. Uneinigkeit hingegen herrschte bei der Frage, welche Lösungen geeignet seien, um mehr Menschen zu einer Organspende zu bewegen, für den Fall, dass bei ihnen ein Hirntod diagnostiziert wird.

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Entscheiden werden sich die Abgeordneten demnächst zwischen zwei Gesetzesentwürfen und einem Antrag: zwei interfraktionellen Gruppenanträgen sowie einem des Bundesrats. Weil es sich bei der Novelle des Transplantationsgesetzes vorrangig um eine ethische Frage handelt, haben die Fraktionen sich darauf verständigt, bei der Abstimmung über die Gesetzesentwürfe den Fraktionszwang aufzuheben.

Emotional geführte Debatte

In der über weite Strecken sehr emotional geführten Debatte warben die unterschiedlichen Lager für ihre jeweiligen Gesetzesentwürfe. Dabei zeichnet sich eine klare Mehrheit für die Einführung einer Widerspruchsregelung ab. 254 der 630 Abgeordneten haben den von den Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD) und Gitta Connemann (CDU) initiierten Gruppenantrag „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (Bundestagsdrucksache 21/7570) gezeichnet. Er würde jeden Volljährigen automatisch im Falle eines Falles zu einem Organ-„Spender“ machen, sofern dieser einer Entnahme von Organen im Falle eines diagnostizierten Hirntodes zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Dagegen listet der Antrag der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD), der auch die Unterstützung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der EKD erfahren hat, bislang nur 58 Unterzeichner auf. Er trägt den Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ (Bundestagsdrucksache 21/0850). Der Bundesrat hat einen eigenen Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung in den Bundestag eingebracht. Sein Titel lautet „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (Bundestagsdrucksache 21/2738).

Im Jahr 2020 waren die Befürworter einer Widerspruchsregelung im Bundestag gescheitert. Damals beschloss das Parlament stattdessen ein Gesetz, das am Zustimmungsprinzip festhielt, aber auf mehr Information und eine einfachere Dokumentation setzte. Dazu zählt auch ein zentrales Online-Register für Erklärungen zur Organspende, das jedoch erst im März 2024 mit zweijähriger Verspätung gestartet wurde. 

Staat hat seine Möglichkeiten noch gar nicht ausgeschöpft

Gegner der Widerspruchsregelung machten daher in der Debatte erneut geltend, dass der Staat seine Möglichkeiten, die Zahl der Organspenden zu steigern, noch gar nicht ausgeschöpft habe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasse, keine Entscheidung zur Organspende treffen zu müssen. Eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung könne zudem das Vertrauen in den Staat und in das Gesundheitssystem schwächen. Wie wahrscheinlich es ist, dass genau dies auch eintrifft, haben nicht zuletzt die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auf das Corona-Management zweier Bundesregierungen gezeigt.  DT/reh

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