Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich gestern Abend in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit der Neuordnung der Organspende befasst. 17 Sachverständige nahmen dabei Stellung zu den Gesetzesentwürfen der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) und weiterer Abgeordneter für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ (Bundestagsdrucksache 21/7570) und des Bundesrats zur „Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“ (Bundesratsdrucksache 21/2738) sowie zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Brand (CDU), Dr. Lars Castellucci ...
Entscheidung soll noch dieses Jahr fallen
Nach der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss scheint die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland bloß noch eine Formsache zu sein.
