Eigentlich ist es klar: Dass das Dekret, mit dem das Dikasterium für die Glaubenslehre am 2. Juli die Tatstrafe der Exkommunikation nach den unerlaubten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. festgestellt hat, schwerwiegende Mängel enthält oder– wie man im Umfeld des Vatikans etwas deutlicher sagt – „mit den Füßen geschrieben ist“. Dabei geht es zunächst nicht um das Dekret selber, mit dem die von Kardinal Víctor Manuel Fernández geleitete Kurienbehörde dem Weihenden, Bischof Alfonso de Galarreta, und den vier Geweihten Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier bescheinigt hat, sich „ipso facto“ aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen zu haben. ...
Exkommuniziert?
Die Texte, mit denen das Glaubensdikasterium auf die Bischofsweihen der Piusbruderschaft reagierte, sind mangelhaft. Aber den Präfekten scheint das nicht zu interessieren.
