Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend in Zweiter und Dritter Lesung den interfraktionellen Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ abschließend beraten und anschließend abgestimmt. Kurz nach 19.30 Uhr verkündete Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) das Ergebnis der entscheidenden Namentlichen Abstimmung. 529 Abgeordnete stimmten für die Annahme des Antrags. 18 stimmten mit Nein, 23 enthielten sich.
Mit einem derart eindeutigen Ergebnis haben viele, der Autor dieser Zeilen eingeschlossen, nicht gerechnet. Und tatsächlich kann auch jetzt niemand sagen, wie es ausgegangen wäre, wenn der Bundestag nicht buchstäblich in letzter Minute noch eine Einigung zwischen Befürwortern und relevanten Kritikern des Antrags herbeigeführt hätte. Doch dazu später mehr.
Pilsinger: So war der Test nie gedacht gewesen
Zunächst: In dem ursprünglichen Antrag forderten 110 Abgeordnete, das Parlament möge ein Monitoring des Tests beschließen. Mit dem nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) kann seit 2012 im Blut von Schwangeren nach Hinweisen auf das Vorliegen einer Trisomie im Erbgut ihres ungeborenen Kindes gefahndet werden. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den NIPT. Seitdem hat die Zahl der Schwangeren, die den Test in Anspruch nehmen, rasant zugenommen. 2024 entschied sich laut den Abrechnungsdaten der Krankenkasse Barmer bereits fast jede zweite Schwangere (48 Prozent) für den NIPT. Ein Jahr zuvor waren es noch 32 Prozent gewesen.
Allerdings sei der Test so nie gedacht gewesen, wie der Arzt und Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger (CSU) in der Debatte deutlich machte. „Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab“, zitierte Pilsinger zu Beginn seiner Rede aus der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses für Schwangere zur Anwendung des NIPT.
Erhebliche Anzahl falscher Befunde
Dass die Anzahl der positiven Tests dennoch mit „70 Prozent“ (allen voran bei jungen Frauen, die so gut wie kein Risiko besitzen, ein Kind mit Trisomie 21 zu gebären) weit über dem „statistisch zu erwartenden Wert“ liege, sei eine bedenkliche Entwicklung. Man müsse davon ausgehen, dass es deshalb „zu nicht wenigen falsch-positiven Ergebnissen“ komme. „Mit eventuell fatalen Folgen.“ Dass der NIPT „de facto zu einem Screening geworden ist“, sei eine „Fehlentwicklung, deren Ursachen“ der Bundestag „genau beleuchten“ müsse. Pilsinger: „Wir dürfen bei einem so sensiblen Thema nicht weiter im Blindflug agieren, weil es auch ungewollte, tödliche Folgen hat. Erst wenn wir dieses Wissen haben, können wir darüber reden, wie wir schwangere Mütter, werdende Eltern besser schützen, besser beraten, ihnen Ängste nehmen und ihnen Sicherheit geben können angesichts der erheblichen Anzahl falscher Befunde.“
Dazu brauche es „evidenzbasierte Daten, Zahlen und Fakten“, die es aber so „strukturiert“ derzeit nicht gebe. In einem zweiten Schritt solle diese „ein hochkarätiges Fachgremium aufarbeiten, damit Gesetzgeber und G-BA künftig auf einer klaren Argumentationsgrundlage eventuell nachjustieren“ könnten, „um den NIPT wieder zu der Untersuchung zu machen, die 2022 auch intendiert war: eine anlassbezogene Untersuchung bei klarer medizinischer Indikation.“ Der Bluttest dürfe „nicht unbemerkt zur Selbstverständlichkeit werden, wenn sein Ergebnis werdende Eltern vor Entscheidungen stellt, die ihr ganzes Leben verändern“, so Pilsinger.
Traf den richtigen Ton: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand
Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Michael Brand, der die Debatte eröffnete, den richtigen Ton getroffen. Der Fuldaer CDU-Abgeordnete bat darum, „nicht schon allein die Beschaffung von Daten ideologisch aufzuladen“. Alle seien sich doch „sehr einig“, dass man „in so wichtigen Fragen, von Leben oder Tod, nie ohne gesicherte Grundlagen operieren“ dürfe. Deswegen sei er „froh“, so Brand weiter, „dass wir bis kurz vor dieser Debatte einen Versuch unternommen haben, eine möglichst große Einigung in diesem Deutschen Bundestag herzustellen, um aus unterschiedlichen Fraktionen in diesem Haus gemeinschaftlich das klare Signal zu geben, dass das Hinschauen, das Monitoring, ein begleitendes Gremium all diese Aspekte in den Blick nimmt.“
Und so kam es dann auch: Die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD) und Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), die in der vergangenen Legislaturperiode noch vehement für die Streichung des Paragrafen 218 StGB gestritten hatten, gaben ihren Widerstand auf und baten in ihren Redebeiträgen um Zustimmung zu dem geeinten Antrag. In dem findet sich jetzt der Zusatz: „Dabei wird sichergestellt, dass im Vergleich zu heute der Zugang der Schwangeren zum kassenfinanzierten NIPT bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird.“
Der Bundestag stimmte also zunächst in Namentlicher Abstimmung über den Änderungsantrag und dann über die Annahme des geänderten Antrags ab. Lebensrechtler haben allen Grund, sich diesmal bei Wegge und Piechotta und den Truppen, die sie anführen, zu bedanken. Zuvor hatte Brand klargestellt: Der geeinte Antrag, „der verteilt wurde, den Sie bekommen haben, drückt etwas Selbstverständliches aus.“ Nämlich, dass es „keinen Sinn macht, eine Untersuchung in Auftrag zu geben und gleich zu sagen: Diese Untersuchung, die Erkenntnisse daraus dürfen keine Auswirkungen haben. (…) So würde man die Augen vor berechtigten Ängsten schließen, auch vor Reihenuntersuchungen, die am Ende die Geburt von Kindern mit Down-Syndrom verhindern. Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte, sie haben die gleiche Würde. Und Eltern dürfen nicht unter Rechtfertigungsdruck kommen, sie brauchen, im Gegenteil, Unterstützung.“
Auch Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt machte Druck
Anfang der Woche hatte sich auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für eine Überprüfung des NIPT als Kassenleistung starkgemacht. In einer Pressemitteilung erinnerte die Lebenshilfe daran, dass der Test „nie standardmäßig“ angewandt werden sollte, sondern stets „nur für Risikoschwangere“ gedacht war.
„Nun ist jedoch eingetreten, was wir von Anfang an befürchtet haben“, beklagte Ulla Schmidt (SPD), Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist. Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“ Die Lebenshilfe begrüße deshalb die Initiative der Abgeordneten im Bundestag und hoffe auf eine positive Beratung. Ulla Schmidt: „Alles andere als eine deutliche Zustimmung wäre ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien.“
Und dazu wollte sich der Bundestag gestern mit überwältigender Mehrheit nicht hergeben.
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