Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Nicht-invasiver Pränataltest

Setzen sich die Abgeordneten gegen „Eugenik von unten“ zur Wehr?

Der nicht-invasive Pränataltest: In dieser Woche hat der Bundestag die seltene Möglichkeit, schwerwiegende Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.
Fötus-Figur in einer Petrischale
Foto: Christian Ohde (www.imago-images.de) | Mit dem mittlerweile von verschiedenen Herstellern angebotenen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) kann seit dem Jahr 2012 im Blut von Schwangeren nach Hinweisen auf das Vorliegen einer Trisomie im Erbgut des ...

An diesem Donnerstag lässt der Deutsche Bundestag die Hosen runter. Bleibt es bei der Tagesordnung, berät das Parlament ab 16.15 Uhr zunächst 35 Minuten lang in Zweiter und Dritter Lesung einen interfraktionellen Antrag, der den Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltest – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Bundestagsdrucksache 21/3873) trägt. Anschließend kommt es zur Namentlichen Abstimmung.

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Was so langweilig daherkommt, als hätten sich Medizinethiker und Verwaltungsjuristen auf eine möglichst einschläfernde Namensgebung verständigt, birgt in Wahrheit gewaltigen Sprengstoff. Denn bei Licht betrachtet geht es bei dem Antrag um nichts weniger als um die Frage, ob die gewählten Volksvertreter mehrheitlich den Mut und die Kraft aufbringen werden, sich gegen eine längst stattfindende „Eugenik von unten“ zur Wehr zu setzen. Einer, dessen rasiermesserscharfes Selektionswerkzeug ausgerechnet in Deutschland, genauer von der ehemaligen Biotech-Schmiede LifeCodexx mit damaligem Firmensitz in Konstanz am Bodensee, zur Marktreife gebracht wurde. Noch dazu mit freundlicher Unterstützung der Bundesregierung, die dafür erhebliche Steuergelder bewilligte. Ein echtes Trauerspiel also. Mit dem feinen Unterschied, dass dieses, anders als gewöhnliche Bühnenstücke, für Hunderttausende ungeborene Kinder reale Konsequenzen hat. Nicht irgendwelche, sondern tödliche. Und das nicht erst seit Kurzem. Sondern bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Doch dazu später mehr.

Fast jede zweite Schwangere entscheidet sich für den NIPT

Mit dem mittlerweile von verschiedenen Herstellern angebotenen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) kann seit dem Jahr 2012 im Blut von Schwangeren nach Hinweisen auf das Vorliegen einer Trisomie im Erbgut des ungeborenen Kindes gefahndet werden. Von Trisomien spricht man, wenn ein bestimmtes Chromosom in den Körperzellen von Menschen dreifach, statt wie üblich bloß zweifach, vorliegt. Die bekannteste und am häufigsten auftretende Trisomie ist die Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, das mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen unterschiedlicher Ausprägung einhergeht. Menschen mit Down-Syndrom gelten als besonders empathisch und liebesfähig.

Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den NIPT. Seitdem nimmt die Zahl der Schwangeren, die den Test in Anspruch nehmen, rasant zu. 2024 entschieden sich laut den Abrechnungsdaten der Krankenkasse Barmer bereits fast jede zweite Schwangere (48 Prozent) für den NIPT. Ein Jahr zuvor waren es noch 32 Prozent gewesen. Im Juni 2025 konstituierte sich im Bundestag deshalb die „interfraktionelle Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik“ neu. Ihre Mitglieder eint schon seit Längerem die Überzeugung, dass die vorgeburtliche Untersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 nicht zur Routine in der Schwangerschaft werden darf. Nach Auffassung der Gruppe widersprechen der NIPT und die selektive Pränataldiagnostik der Idee einer inklusiven Gesellschaft und Artikel 8 der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention. Mit Sorge beobachten deshalb Unionsabgeordnete wie Michael Brand (CDU), Stephan Pilsinger und Emmi Zeuler (beide CSU), Grüne wie Corinna Rüffer und Simone Fischer und Sozialdemokraten wie Dagmar Schmidt und Stefan Schwarz die zunehmende Inanspruchnahme des Tests, seit die Kosten für den NIPT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Eine Sorge, die, wie der Blick ins Ausland zeigt, völlig berechtigt erscheinen muss. In Dänemark, wo jeder Schwangeren ausdrücklich angeboten wird, ihr Kind auf das Down-Syndrom testen zu lassen, ließen laut einer 2018 publizierten Studie 93 Prozent der Mütter, die ein positives Testergebnis erhielten, dieses Kind anschließend auch abtreiben.

Alle Warnungen in den Wind geschlagen

Selbstverständlich hat die sich Bahn brechende Ausrottung von Kindern mit Down-Syndrom niemand intendiert. Der Hersteller des Tests nicht, die Regierung Merkel nicht, auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht. Natürlich nicht. Wo kämen wir auch da dahin? Zumal in Deutschland. Sie alle haben lediglich fortgesetzt sämtliche diesbezüglichen Warnungen in den Wind geschlagen. Und an denen herrschte wahrlich kein Mangel. Aber wer nimmt schon vor den Werkstoren von LifeCodexx demonstrierende „selbsternannte“ Lebensrechtler, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen oder ein Minderheitenvotum des Deutschen Ethikrats ernst? Die für die Misere Verantwortlichen taten es jedenfalls nicht.

Hatten sie wenigstens gute Gründe? Hatten sie. Wenn auch eher pro forma. Im Rahmen des von den Herstellern beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantragten „Methodenbewertungsverfahrens“ für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hatten NIPT-Befürworter argumentiert, mit dem Test ließen sich invasive Diagnostiken reduzieren, die mit dem Risiko behaftet seien, Frauen und Kinder zu gefährden. Bei dem invasiven Verfahren durchsticht der Arzt unter Ultraschallansicht mit einer dünnen Hohlnadel die Bauchdecke der Schwangeren, dringt bis in die Fruchtblase vor und entnimmt ihr zwischen zehn und 15 ml des Fruchtwassers. Da im „Badewasser“ des ungeborenen Kindes auch Zellen treiben, die dieses bereits abgestoßen hat, lassen sie sich im Labor vermehren und einer DNA- oder einer Chromosomenanalyse unterziehen.

Das Problem: Selbst bei geübten Medizinern kann der Einsatz der Nadel zu einem das Kind gefährdenden Verlust von Fruchtwasser führen oder den Embryo bei plötzlichen Bewegungen verletzen. Auch für die Mutter ist die invasive Diagnostik nicht ohne Risiko. So kann etwa die Gebärmutter durch die Nadel beschädigt werden und eine Infektion nach sich ziehen. Statistisch betrachtet endet jede hundertste, nach anderen Angaben jede zweihundertste Fruchtwasseruntersuchung mit einer Fehlgeburt.

Bestätigung liefert nur die riskante Fruchtwasseruntersuchung

Das Dumme ist nur: Weil der NIPT kein sogenannter „stand-alone-Test“ ist, bedarf ein positives Testergebnis laut den Empfehlungen der „Internationalen Gesellschaft für Pränataldiagnostik“ einer Bestätigung. Und die vermag eben nur die riskante Fruchtwasseruntersuchung zu liefern. Wie es nun in dem von 110 Abgeordneten eingebrachten Antrag heißt, habe die Zahl der invasiven Diagnostiken „entgegen der ursprünglichen Erwartung“ nicht ab-, sondern zugenommen (um 0,1 bis 2,5 je 1.000 Schwangerschaften). Mehr noch: Auch sei die Rate der falsch-positiven Befunde viermal höher als erwartet ausgefallen.

All das hätte man längst wissen können. In seiner 2013 erschienenen Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung“ hatte der Deutsche Ethikrat detaillierte Modellrechnungen vorgelegt. Gezeigt wurde, dass selbst bei Schwangeren, die altersbedingt tatsächlich ein erhöhtes Risiko für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom besitzen, rund ein Viertel der positiven Testergebnisse falsch-positiv ausfallen müssen. Mit anderen Worten: Obwohl der Test in allen Fällen ein Down-Syndrom detektiert, trifft dies in 25 Prozent der Fälle gar nicht zu, mit der Folge, dass auch Kinder ohne Down-Syndrom abgetrieben werden.

Doch damit nicht genug: Je jünger die Schwangere ist und je geringer ihr Risiko ausfällt, tatsächlich ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären, desto höher die Falsch-positiv-Rate des NIPT. In der entsprechenden Modellrechnung des Ethikrates traf dies auf sage und schreibe zwei Drittel (66,67 Prozent) der positiven Testergebnisse zu.

Damalige Bundesforschungsministerin: die Katholikin Annette Schavan

Der Hersteller, der seit Anfang 2018 zu Eurofins Scientific gehört, einem Unternehmen, das eigenen Angaben zufolge Standorte in 57 Ländern unterhält, zu denen rund 950 Laboratorien gehören, in denen mehr als 65.000 Beschäftigte arbeiten, brüstet sich damit, „die Pränataldiagnostik nachhaltig verändert“ zu haben. 2012 sei „der PraenaTest® als Europas erster NIPT im Markt eingeführt“ worden. Heute sei der Test „in vielen gynäkologischen Praxen in Europa, im Nahen Osten sowie in Asien als zuverlässige, schnelle und sichere Untersuchungsmethode fest etabliert“.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Entwicklung des PraenaTests im Rahmen seines Programms „Kleine und mittelständische Unternehmen – innovativ: Biotechnologie – Biochance“ mit Steuergeldern in Höhe von 224.341,77 Euro direkt angeschoben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 9. April 2015 auf eine „Kleine Anfrage“ von Bundestagsabgeordneten um den heutigen Vorsitzenden der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), hervorgeht (Bundestagsdrucksache 18/4574), förderte das BMBF von April bis Dezember 2000 ein Projekt von LifeCodexx „zur Entwicklung und Evaluation nichtinvasiver Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos fetaler Trisomie 21.“

Bundesforschungsministerin war damals die katholische Theologin Annette Schavan (CDU), die 2013 ihren Rücktritt erklärte, nachdem die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ihr den Doktorgrad wegen des „Tatbestands einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat“ aberkannt hatte. Das hinderte das Bundeskabinett nicht, Schavan Mitte 2014 als Botschafterin in den Vatikan zu entsenden, wo sie bis Mitte 2018 die Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl vertrat.

Der Bundestag hat am Donnerstag die seltene Chance, unnötige Fehler von damals zu korrigieren. Tut er es nicht, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, die „Eugenik von unten“ mehrheitlich gutzuheißen und „von oben“ zu befördern. Wie auch immer. Eine andere Chance, dem Narrativ entgegenzutreten, dies sei von Anfang an der Plan gewesen, hat er auf absehbare Zeit jedenfalls nicht.

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