Eine Gruppe von Parlamentariern um die Bundestagsabgeordneten Corinna Hüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Brand (CDU), Dagmar Schmidt (SPD), Stephan Pilsinger (CSU) und Sören Pellmann (Die Linke) fordert eine Überprüfung der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT).
Mit dem von verschiedenen Herstellern angebotenen Bluttest kann im Blut von Schwangeren nach Hinweisen auf das Vorliegen einer Trisomie im Erbgut des Embryos gefahndet werden. Als Trisomien werden genetische Besonderheiten bezeichnet, bei denen ein bestimmtes Chromosom in Körperzellen dreifach, statt wie üblich bloß zweifach, vorliegt. Die bekannteste und am häufigsten auftretende Trisomie ist die Trisomie 21, die auch als Down-Syndrom bekannt ist.
Regierung soll Monitoring einführen – Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen
In dem am Mittwoch dieser Woche in den Bundestag eingebrachten fraktionsübergreifenden Gruppenantrag (Bundestagsdrucksache 21/3873) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zu implementieren, durch das belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erhoben und ausgewertet werden“.
Nach dem Willen der Abgeordneten sollen die Ergebnisse des Monitorings dem Bundestag spätestens bis 30. Juni 2027 vorliegen, „um diese noch in dieser Legislaturperiode vor einer möglichen Einführung weiterer pränataler genetischer Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen auswerten und so einer Normalisierung selektiver Verfahren entgegenwirken zu können“.
Abgeordnete sehen Gefahr einer Reihenuntersuchung auf Trisomie 21
Seit Juli 2022 ist der NIPT für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelange, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Davor war der NIPT eine sogenannte IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung), die von gesetzlich Versicherten selbst zu zahlen war.
Nach Ansicht der Abgeordneten habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weder in der Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar geregelt, wann der Bluttest angewendet werden soll. Die Parlamentarier berufen sich diesbezüglich unter anderem auf Stellungnahmen des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP).
Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der NIPT unabhängig von medizinischer Relevanz empfohlen werde, unter anderem, damit sich Ärztinnen und Ärzte gegen spätere Klagen absichern könnten. Dies könne dazu führen, dass der NIPT so regelmäßig angewendet werde, dass er faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme.
Erste Daten zeigen eine Reihe „unerwarteter medizinischer Entwicklungen“
Nach Ansicht der Abgeordneten bestätigten auch mittlerweile vorliegende erste Daten der Krankenkasse Barmer diese Sorge: Demnach nahmen 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch. 2023 seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der Test faktisch zu einem Screeningtest geworden. Zudem zeigten die Daten mehrere „unerwartete medizinische Entwicklungen“.
So habe, „entgegen der ursprünglichen Erwartung“, die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen (um 0,1 bis 2,5 je 1.000 Schwangerschaften). Auch läge die Rate „falsch-positiver Befunde“ im Versorgungsalltag „viermal höher als theoretisch erwartet“. Hervorzuheben sei ferner, dass laut den Daten der Barmer der Anteil der Tests bei sehr jungen Schwangeren besonders hoch sei. Und dies, obwohl diese Personengruppe in aller Regel gar kein erhöhtes Risiko besitzt, Kinder mit einer Trisomie zu gebären. Dies deutet auf eine „Normalisierung“ hin, die sich „nicht mehr allein mit individueller Risikoabwägung“ erklären lasse.
Die Abgeordneten fordern ferner die Einsetzung eines „interdisziplinären Expertengremiums“, das die „rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT“ prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der „Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten“. Dabei gelte es auch, „die Qualitätskriterien der in der Mutterschafts-Richtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung in den Blick zu nehmen“. DT/reh
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