Die Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will Kliniken offenbar verbieten, keine vorgeburtlichen Kindstötungen durchzuführen. Aus Gewissensgründen dürfe dies nur einzelnen Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, nicht aber kompletten Krankenhäusern. Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, ausreichend Angebote für abtreibungswillige Frauen vorzuhalten. Nur wenn eine hinreichende Versorgungslage gesichert sei, bestehe das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich. Das berichtet das Deutschen Ärzteblatt auf seinem Online-Portal unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktion der Grünen derzeit vorbereite und in den Deutschen Bundestag einbringen wolle.
Wie das Ärzteblatt weiter schreibt, habe sich das Angebot in den vergangenen Jahren verringert. Es gebe daher „erheblichen Handlungsbedarf“, zitiert die Zeitschrift den Antragsentwurf. In ihm forderten die Grünen, dass „die Versorgungslage im Hinblick auf die notwendigen qualifizierten medizinischen Einrichtungen und Angebote im gesamten Bundesgebiet zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage tatsächlich möglich ist“. Auch müsse sichergestellt werden, „dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf“.
Borchardt: Gewissensfreiheit umfasst auch institutionelle Verantwortung der Träger
Kritik an dem geplanten Antrag kam postwendend aus der Unionsfraktion. Deren gesundheitspolitische Sprecherin, Simone Borchardt (CDU), sagte dem Tagesspiegel Background, Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besäßen ein eigenes ethisches Profil, dieses dürfe „in keinem Fall verwässert werden“. Gewissensfreiheit sei „kein individuelles Sonderrecht einzelner Ärztinnen und Ärzte allein“, so Borchardt. Es umfasse „auch die institutionelle Verantwortung eines Trägers“. Nur so könnten diese ihrer Verantwortung für das menschliche Leben gerecht werden.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen prinzipiell ab. Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft bieten daher grundsätzlich keine vorgeburtlichen Kindstötungen an. Im August des vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Hamm eine Klage des Gynäkologen Joachim Volz abgewiesen, die dieser gegen seinen Arbeitgeber, das „Klinikum Lippstadt – Christliche Krankenhaus“ angestrengt hatte. Dem Gericht zufolge war der konfessionell gebundene Träger des Krankenhauses berechtigt, dem Chefarzt verbindliche Vorgaben hinsichtlich der (Nicht-)Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen zu machen (Az: 2 Ca 182/25).
Da Volz jedoch weiterhin nicht hinnehmen will, dass das evangelische Krankenhaus ihm nach der Fusion mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital die Vornahme von Abtreibungen außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter untersagte, beantragte er Revision. Die wird am kommenden Donnerstag ab 12.15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt.
Abtreibungsbefürworter und Gegner haben jeweils Demonstration angekündigt
Sowohl Abtreibungsbefürworter als auch -gegner werden den Prozess begleiten. Laut der Giordano-Bruno-Stiftung beginnt die „Großdemo“ der Abtreibungsbefürworter mit einer Kundgebung um 10 Uhr auf dem Marktplatz Hamm. Erwartet werden unter anderem Reden von Joachim Volz, der Abtreibungsärztin Kristian Hänel, dem Vorstandsprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und der Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen). Anschließend wollen die Demonstranten zum Landesarbeitsgericht (Marker Allee 94, 59071 Hamm) ziehen. Dort hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) eine Gegendemo (Beginn 9:45) angemeldet. Auch Die Tagespost wird vor Ort sein und berichten. DT/reh
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