Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Vor Abtreibungsklinik

Britin steht wegen stillen Gebets vor Gericht

Der Präzedenzfall soll klären, ob „bloße Anwesenheit“ in der „Bannmeile“ vor einer Abtreibungsklinik als Einflussnahme gilt.
Isabel Vaughan-Spruce
Foto: ADF International | Isabel Vaughan-Spruce wird stilles Beten in der „Bannmeile“ um eine Abtreibungsklinik zur Last gelegt.

Isabel Vaughan-Spruce, eine christliche Ehrenamtliche, stand am Donnerstag in Birmingham zur ersten Anhörung vor Gericht. Ihr wird stilles Beten in der „Bannmeile“ um eine Abtreibungsklinik zur Last gelegt. Laut der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, die sie juristisch unterstützt, plädierte sie auf „nicht schuldig“. Der Prozess ist für den 6. bis 9. Oktober angesetzt.

Lesen Sie auch:

Grundlage der Anklage ist das Parlamentsgesetz „Public Order Act 2023“, das seit 31. Oktober 2024 landesweit „Bannmeilen“ von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen vorsieht. Innerhalb dieser Bereiche ist es untersagt, die Entscheidung einer Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, anzubieten oder zu erleichtern.

Verteidigung hält Tatvorwurf jedoch für unbegründet

Die Verteidigung hält den Tatvorwurf jedoch für unbegründet: Vaughan-Spruce werde im Kern dafür verfolgt, dass sie lediglich vor der Klinik stand und still betete. Das Gesetz nenne weder bloße Anwesenheit noch stilles Gebet als Straftatbestand. Zudem verweisen ihre Anwälte auf Leitlinien der Staatsanwaltschaft, wonach innerliches Beten grundsätzlich nicht strafbar sei, solange es ohne „offensichtliche“ Aktivitäten geschehe. Vaughan-Spruce habe überdies keine Absicht gehabt, jemanden zu beeinflussen; die Anklage verletze ihre Gedanken- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Fall gilt als erste strafrechtliche Verfolgung auf Grundlage der national geltenden „Bannmeilen“-Regelung; frühere Verfahren bezogen sich auf lokale Schutzverordnungen. Vaughan-Spruce war bereits zweimal wegen stillen Betens festgenommen worden: 2023 wurde sie einmal freigesprochen, ein weiteres Verfahren stellte die Polizei ein. Im August 2024 erhielt sie von der Polizei von West Midlands wegen rechtswidriger Festnahmen und Menschenrechtsverletzungen eine Entschädigung von 13.000 Pfund.

Politisch hat der Fall inzwischen internationale Aufmerksamkeit erregt. US-Vizepräsident J.D. Vance bezeichnete Pufferzonen als „Zensur“; auch Vertreter der US-Regierung äußerten wiederholt Kritik. Vaughan-Spruce selbst betonte, sie habe weder Plakate gezeigt noch gesprochen oder interagiert: „Stehen ist kein Verbrechen. Schweigen ist kein Verbrechen. Denken ist kein Verbrechen.“ ADF-Jurist Jeremiah Igunnubole nannte den Fall einen Weckruf und warnte vor einer Kriminalisierung religiöser Überzeugungen.  DT/jg

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Lebensschutz

Weitere Artikel

Kirche

Auch zum Ende des Synodalen Wegs wird Reform mit Verwaltungsmacht verwechselt, geistliche Früchte hat das Projekt nicht gebracht. Fazit einer ehemaligen Synodalen.
30.01.2026, 16 Uhr
Dorothea Schmidt
Ein deutsches und österreichisches Sondergut kurz erläutert.
30.01.2026, 07 Uhr
Urs Buhlmann
„Enttabuisierung“, und sonst? Kein Erfolg war der Synodale Weg, wenn es um den Auslöser des Reformprozesses geht. Das meinen die Synodalen tendenziell selbst.
30.01.2026, 10 Uhr
Meldung
Das Ausmaß bischöflicher Unlust am deutschen Synodalen Weg ist mit Zahlen belegbar: Zwei Drittel der deutschen Hirten haben nichts Positives über die Synodalversammlungen mitzuteilen.
29.01.2026, 19 Uhr
Regina Einig