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Die Stunde der Opposition

Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Mehrheit der Deutschen will, dass Abtreibung eine Straftat bleiben soll?
Debatte um §218 StGB
Foto: Sascha Steinach via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Vor allem CDU und CSU sind, wollen sie Ihre Wählerklientel nicht enttäuschen, nun gefragt. Sie müssen gegen die Pläne der Ampel lautstark opponieren, schon im ureigenen Interesse. Im Bild: schwangere Justitia.

Die von der Ampelregierung eingesetzte Kommission „Selbstbestimmte Reproduktion und Fortpflanzungsmedizin“ ist nicht zu beneiden. Seit gestern hat sie es gewissermaßen schriftlich: Der ihr von der Bundesregierung zugewiesene Auftrag, nämlich zu prüfen, ob vorgeburtliche Kindstötungen, verfassungsrechtlich belastbar, auch außerhalb des Strafrechts rechtlich geregelt werden können, hat bei der Mehrheit der Bevölkerung keinen hinreichenden Rückhalt. Wie eine gestern veröffentlichte, im Auftrag des ZDF-Magazins „frontal“ erhobene Umfrage der „Forschungsgruppe Wahlen“ ergab, will nur rund ein Drittel der Bevölkerung (36 Prozent), dass vorgeburtliche Kindstötungen nicht länger als Straftat betrachtet werden.

Die Umfrage spricht eine klare Sprache

Eine klare Mehrheit von 54 Prozent sprach sich hingegen für den Erhalt des § 218 StGB aus. Mehr noch: Drei Prozent forderten sogar dessen Verschärfung. Und je tiefer man in die Umfrage hinabsteigt, desto interessanter wird es. Selbst in der Wählerklientel der Ampelparteien fehlt es an einer Mehrheit für das umstrittene Projekt: So lehnen 52 Prozent der SPD- und 55 Prozent der FDP-Wähler die Streichung des § 218 StGB ab. Lediglich die Anhänger von Bündnis 90/Die Grünen (54 Prozent) sind mehrheitlich dafür, die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen an anderer Stelle zu regeln.

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Wählerinnen und Wähler von CDU und CSU wollen gar zu mehr als Zweidritteln (67 Prozent) am Paragrafen 218 StGB festhalten; bei denen der AfD sind es immerhin noch 57 Prozent. Und sogar bei den potenziellen Profiteuren der angestrebten rechtlichen Neuregelung, nämlich Frauen unter 35 Jahren, sind lediglich 50 Prozent dafür, Abtreibungen nicht länger als Straftrat zu betrachten. 44 Prozent ihrer Alters- und Geschlechtsgenossinnen lehnen das dagegen ab.

Angesichts des jahrzehntelangen, ideologischen Kreuzzugs für ein vermeintliches „Frauen“- beziehungsweise „Menschenrecht auf Abtreibung“ spricht die Umfrage eine ganz klare Sprache: Unrecht soll nicht zu Recht erklärt werden. Und: Strafrecht schützt. Nicht nur das ungeborene Kind, sondern auch die schwangeren Frauen vor dem Druck ihres Umfelds.

Vor allem CDU und CSU sind, wollen sie Ihre Wählerklientel nicht enttäuschen, nun gefragt. Sie müssen gegen die Pläne der Ampel lautstark opponieren, schon im ureigenen Interesse.

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Stefan Rehder Alternative für Deutschland Bündnis 90/ Die Grünen CDU CSU Lebensschutz SPD Schwangerschaftsabbruch Straftaten und Strafsachen

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