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Was sind Staatsleistungen?

Ein deutsches und österreichisches Sondergut kurz erläutert.
Kirche und Geld
Foto: IMAGO/imageBROKER/Jürgen Pfeiffer (www.imago-images.de) | Die Kirche und das Geld. Die Staatsleistungen der Bundesländer an Bistümer und Landeskirchen sind ein politischer Dauerbrenner.

Die Staatsleistungen an die Kirchen sind eine Eigenheit des deutschen und österreichischen Staatskirchenrechts und gehen zurück auf § 68 des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, der die umfassende Enteignung kirchlicher Güter zur Entschädigung der Fürsten, die zuvor linksrheinische Gebiete an Frankreich verloren hatten, ermöglichte.

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Da rasch spürbar wurde, dass nun Mittel für Pfarrseelsorge und Caritas fehlten, begannen die Staaten in der Folge, Steuern für die Kirchen einzuziehen – zum ersten Mal 1827 in Lippe. Weil zugleich klar war, dass die Rückübereignung des Landes an die Kirchen nicht in Frage kam, bekamen weitere staatliche Gelder den Charakter von Entschädigungen. Der ins Grundgesetz übernommene Art. 138 I der Weimarer Verfassung bestätigte diese historisch gewachsenen Zahlungen und verwies die Verantwortung dafür an die Länder. (In Österreich ist Art. 26 des Staatsvertrages mit dem Heiligen Stuhl von 1955 die Grundlage.)

Beendigung der Staatsleistungen ist Verfassungsauftrag

In Art. 140 des Grundgesetzes und in den Verfassungen einiger Bundesländer wird ein Verfassungsauftrag zur Beendigung dieser Staatsleistungen ausgesprochen, der aber wegen ihres Charakters als Entschädigung für letztlich geraubtes Land nur einvernehmlich umgesetzt werden kann. Doch die zuletzt von der Ampelkoalition aufgenommenen Gespräche stocken. Die aktuellen Staatsleistungen – 2025 waren es fast 657 Millionen Euro, davon weniger als die Hälfte an die katholische Kirche – belasten die Länderhaushalte, doch sind es die Länder und nicht die Kirchen, die bremsen. Sie befürchten, dass der fällige Ablösungsbetrag – ob einmal oder zeitlich gestreckt gezahlt – sie überfordert, auch wenn sie in der Folge entlastet würden. So sagte der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen, Stefan Weil (SPD), 2024, die Länder seien sich in ihrer Ablehnung einer Ablösung „sehr einig“, er rate, den Plan aufzugeben.

Man steckt also in der Sackgasse. Im Jahr 2025 meldeten sich mehrere Parlamentarier erneut zu Wort. Gemeinsam mit der Juristin Diana zu Hohenlohe schlugen sie vor, Kirchen und kirchliche Gebäude auf staatlichem Grund als Teil der Verhandlungsmasse anzusehen und diese den Kirchen zum Tausch anzubieten. Ebenso sei vorstellbar, dass der Staat keine konkreten Summen zahle, sondern Baulasten für Gebäude übernehme.

Das kann im Fall eines historischen Domes eine teure Sache sein. Immerhin liegen Vorschläge auf dem Tisch, über die man nachdenken kann. Nicht zu den Staatsleistungen gehören Zahlungen als Subventionen etwa für den Betrieb von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Beratungsstellen. Das gilt auch für den Staatsaufwand zum Religionsunterricht, für die theologischen Fakultäten an staatlichen Unis, für Gefängnis- und Militärseelsorge.

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