MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Staat-Kirche-Verhältnis

Was sind Staatsleistungen?

Ein deutsches und österreichisches Sondergut kurz erläutert.
Kirche und Geld
Foto: IMAGO/imageBROKER/Jürgen Pfeiffer (www.imago-images.de) | Die Kirche und das Geld. Die Staatsleistungen der Bundesländer an Bistümer und Landeskirchen sind ein politischer Dauerbrenner.

Die Staatsleistungen an die Kirchen sind eine Eigenheit des deutschen und österreichischen Staatskirchenrechts und gehen zurück auf § 68 des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, der die umfassende Enteignung kirchlicher Güter zur Entschädigung der Fürsten, die zuvor linksrheinische Gebiete an Frankreich verloren hatten, ermöglichte. Da rasch spürbar wurde, dass nun Mittel für Pfarrseelsorge und Caritas fehlten, begannen die Staaten in der Folge, Steuern für die Kirchen einzuziehen – zum ersten Mal 1827 in Lippe. Weil zugleich klar war, dass die Rückübereignung des Landes an die Kirchen nicht in Frage kam, bekamen weitere staatliche Gelder den Charakter von Entschädigungen. Der ins Grundgesetz übernommene Art. 138 I der ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Gratis-Abo
0,00 €
für 3 Wochen
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
  • 3 Wochen gratis ePaper *
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,50 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
22,45 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht
Digital-Schnupperabo