Welche Beschlüsse des Synodalen Wegs haben die deutschen Bistümer bereits umgesetzt – und welche nicht? Diese Frage diskutierten die Synodalen am Freitagvormittag während der sechsten und letzten Synodalversammlung in Stuttgart unter dem Tagesordnungspunkt „Monitoring der Umsetzung der synodalen Handlungstexte“.
Grundlage war eine umfangreiche Befragung, die Anfang 2025 an alle deutschen Diözesanbischöfe versandt worden war. 23 der 27 Bistümer beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis: Kein einziges Bistum habe bislang „alle Beschlussergebnisse vollständig umgesetzt“, stellte Birgit Mock fest. Zugleich würdigte sie, dass dennoch bereits „ganz viel in die Gänge gekommen ist“. Mock leitete gemeinsam mit dem Würzburger Bischof Franz Jung die Kommission des Synodalen Ausschusses, die mit der Evaluation und dem Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs betraut ist.
Synodale „Hausaufgaben“ noch nicht erledigt
Dabei zeigte sich: Es sind keineswegs nur die häufig genannten Diözesen Passau, Köln, Regensburg und Eichstätt, die bei der Umsetzung der synodalen „Hausaufgaben“ hinterherhinken. Auch zahlreiche andere Bistümer – ebenso wie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) – liegen deutlich hinter den eigenen Erwartungen zurück. So haben beispielsweise bislang nur zwölf Bistümer standardisierte Verfahren zum Umgang mit suspendierten oder dispensierten Priestern eingeführt. Die sozialwissenschaftliche Studie, die das ZdK zu diesem Themenfeld in Auftrag geben wollte, steht weiterhin aus.
Entsprechend konzentrierten sich Mock und Jung bei der Vorstellung der Ergebnisse auf die offenen Baustellen – also auf das, was bislang nicht umgesetzt worden ist. Zugleich präsentierten sie Empfehlungen, die den weiteren Umsetzungsprozess in den Bistümern unterstützen könnten. Dazu zählten eine bessere Kommunikation von Umsetzungserfolgen, ein systematischer Erfahrungsaustausch sowie die Nutzung von Synergien. Bereits vorhandene Leitlinien – etwa zu Schulungen im Umgang mit Geschlechtsänderungen im Taufregister oder Broschüren zur geschlechtersensiblen Sprache – sollten anderen Bistümern zugänglich gemacht werden.
Kommunikation verbessern und voneinander lernen
In diesem Zusammenhang empfahl die Kommission zudem, die inter- und überdiözesane Kommunikation zu verbessern, um stärker voneinander zu lernen. So könne man etwa von Bistümern in der Diaspora lernen, wie Kirche-Sein unter „erschwerten Rahmenbedingungen“ gelingen könne, sagte Mock mit Blick auf die dort hohe Akzeptanz von Wort-Gottes-Feiern. Ein weiterer Vorschlag betraf die stärkere Nutzung bestehender Kooperationen, etwa mit katholischen Frauenverbänden, Akademien oder Universitäten.
Darüber hinaus regte die Kommission an, sich intensiver mit dem Umgang mit unterschiedlichen theologischen Haltungen und inhaltlichen Differenzen auseinanderzusetzen. Als Beispiel nannte Mock den anhaltenden Rückgang der Kirchenmitgliedschaften. Hier gelte es, Strategien zu entwickeln und neue Diskursräume zu eröffnen. Auch über das unterschiedliche Verständnis kirchlicher Entwicklung müsse weiter gesprochen werden. Wörtlich fragte Mock: „Hat man verstanden, dass die Praxis der Lehre vorausgehen kann – oder haben wir das nicht?“
Einbindung synodaler Anliegen in die Weltkirche
Ein weiterer Themenkomplex betraf die Einbindung der Anliegen des deutschen Synodalen Wegs in die Weltkirche. Als Beispiele nannte Mock die Prävention in der Priesterausbildung sowie die klare Distanzierung von sogenannten Konversionstherapien. Zugleich fehle es bislang an Strategien für den Umgang mit offenen Konfliktlagen. Als Beispiel nannte sie den Umstand, dass der Vatikan auf Briefe des Synodalen Wegs bislang nicht reagiert habe, oder die Frage, wie zu verfahren sei, wenn synodale Beschlüsse mit bestehenden kirchlichen Rechts- und Autoritätsstrukturen kollidierten – etwa bei der außerordentlichen Taufspende oder der Eheassistenz durch Laien.
Besonders lang war die Liste der weiterhin offenen Forderungen: Genannt wurden unter anderem eine Musterordnung zur Beteiligung der Gläubigen bei Bischofsernennungen, eine Bitte an Rom um Aufhebung der verpflichtenden Ehelosigkeit für Priester, die Streichung entsprechender Passagen im Katechismus zur Bewertung homosexueller Handlungen, der Zugang Homosexueller zum Weiheamt, eine Revision des „Nihil obstat" sowie eine Partikularnorm zur Laienpredigt.
Zum Schluss wies Mock noch einmal darauf hin, dass in den Bistümern noch zahlreiche „offene Punkte aus allen Handlungstexten“ umgesetzt werden müssten. Und Bischof Jung regte an, künftige Beschlusstexte knapper zu fassen und Zielsetzungen klarer zu formulieren. Zudem wäre es, so Jung, im Sinne eines wirksamen Monitorings hilfreich, künftig auch konkrete Verantwortlichkeiten zu benennen. DT
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