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Bischof Alfred Bengsch: Schlüsselfigur des DDR-Katholizismus

Vor hundert Jahren geboren, vor sechzig Jahren zum Bischof von Berlin geweiht: Alfred Bengsch, die Schlüsselfigur des DDR-Katholizismus.
Der Berliner Erzbischof und Kardinal Alfred Bengsch (rechts)
Foto: N.N. | Der neuernannte Bischof von Berlin, Dr. Alfred Bengsch, betrachtet im September 1961 den Entwurf zu seinem neuen Wappen mit dem Berliner Bären.

Vor sechzig Jahren wurde der Berliner Priester Alfred Bengsch zum Bischof von Berlin geweiht und noch in diesem Jahr wird das Erzbistum Berlin an seinen hundertsten Geburtstag erinnern. Um das gleich vorweg zu sagen: Für die älteren Berliner Katholiken in West und Ost ist Kardinal Alfred Bengsch, der Erzbischof von Berlin, eine Ikone! Und es besteht auch keinerlei Anlass, das Bild, das sich in die Herzen vieler Katholiken eingebrannt hat, zu zerstören. Bengsch selbst war Berliner. 1921 in Berlin geboren und 1979 in Berlin gestorben. Außer für den Kriegsdienst, während der Kriegsgefangenschaft sowie für sein Studium hatte er niemals außerhalb von Berlin gelebt.

Priester Bengsch: Ein eingefleischter Berliner

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Der Vater von Alfred, ein Postbeamter im mittleren Dienst, war in der Pfarrei Sankt Elisabeth Rendant gewesen. Alfred und seine beiden Brüder hatten den Berliner Diasporakatholizismus von Kindesbeinen an verinnerlicht. Sie waren Messdiener und hatten einen Pfarrer, der frühzeitig die hohe Begabung des jungen Alfred entdeckte und die Eltern davon überzeugte, dass Alfred das Gymnasium besuchen sollte. So kam er auf das von Jesuiten geleitete Gymnasium am Lietzensee, das spätere Canisius-Kolleg.

Hier wurde seine Berufung zum Priester geweckt; im Jahr 1940 ging er nach Fulda zum Theologiestudium. Doch nach zwei Semestern wurde Alfred zum Kriegsdienst an der Ostfront verpflichtet. Er wurde verwundet, erkrankte an Gelbsucht, wurde wieder gesund, kam 1944 an die Westfront und geriet in amerikanische Kriegsgefangenschaft. 1946 aus der Gefangenschaft entlassen, setzte er sein Theologiestudium fort.
Es war der heldenmutige Berliner Kardinal Konrad Graf von Preysing, der Alfred Bengsch am 2. April 1950 zum Priester weihte. Nach vierjähriger Kaplanszeit stellte der Berliner Bischof Wilhelm Weskamm Bengsch vom Dienst frei für ein Promotionsstudium an der Universität München bei dem Dogmatiker Michael Schmaus. Im Jahr 1956 mit „summa cum laude“ zum Doktor der Theologie promoviert, kehrt Bengsch nach Berlin zurück und wird unter dem Berliner Bischof Josef Döpfner Dozent und später Regens des Priesterseminars in Neuzelle. Am 4. Mai 1959 erfolgte die schon viele Jahre zuvor von Döpfner beim Papst erbetene Ernennung von Bengsch zum Weihbischof in Berlin.

Bengsch strebte Dialog mit dem DDR-Regime an

Mit der Ernennung Bengschs zum Berliner Bischof am 16. August 1961 bekleidete erstmals ein Berliner das Amt. Demonstrativ verlegte er seinen Bischofssitz vom Westen nach Ostberlin. Es war ein Ausdruck für die von Bengsch angestrebte Verständigung mit dem DDR-Regime, das wenige Tage zuvor mit dem Mauerbau in Berlin begonnen hatte, und es war eine Bekundung seiner Solidarität mit den ostdeutschen Katholiken.
In seiner 18-jährigen Amtszeit war Bengsch die Schlüsselfigur des DDR-Katholizismus. Er selbst orientierte sich stark an Bischof Weskamm statt am kompromisslosen und starrköpfigen Kurs von Bischof Döpfner, der inzwischen nach München versetzt worden war. Unter dem Eindruck des Mauerbaus war die „Wahrung der Einheit der Diözese Berlin“ Bengschs vorrangiges Ziel, alleine schon um die weltanschauliche Geschlossenheit der Kirche in atheistischer Umgebung zu wahren. Im Übrigen setzte er nach päpstlichem Vorbild auf einen intensiven Dialog mit dem SED-Staat.

Auch der Papst wollte Verständigungspolitik mit der DDR

Papst Johannes XXIII. hatte eine Verständigungspolitik mit den osteuropäischen Regierungen betrieben und 1965 erklärt, dass der Heilige Stuhl es vermeide, Proteste häufiger und heftiger zu erheben, um nicht größeres Übel zu provozieren. Deswegen schwieg die katholische Kirche auch in Deutschland zum Mauerbau. Stattdessen bot Bengsch der DDR-Regierung die Loyalität der katholischen Kirche an, indem er sich öffentlich nicht politisch äußerte. Er wollte unbedingt die Loslösung der Kirche in der DDR von der westdeutschen Kirche verhindern.

Es gab geheimdiplomatische Verhandlungen mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), ohne dass je eine Seite kompromittiert worden wäre. Bengsch kommunizierte ausschließlich mit staatlichen Stellen, gleichwohl blieb eine offizielle Anerkennung der DDR aus. Drei Tage im Monat, später zehn Tage, wurde Bengsch der Aufenthalt im Westen Berlins gestattet. Nach 1961 ist keine einzige Verhaftung eines katholischen Geistlichen oder hauptamtlichen Kirchenmitarbeiters aus politischen Gründen nachweisbar.

Vatikanisches Konzil: Bengsch stellt sich gegen weltliche Öffnung der Kirche

1962 durften die Bischöfe zum Zweiten Vatikanischen Konzil nach Rom reisen. Konsequenterweise stimmte Bengsch beim Konzil gegen die weltliche Öffnung der Kirche, wie sie in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ angedacht war, denn er fürchtete verstärkte Kontakte mit kommunistischen und atheistischen Kräften. Bis zur Wiedervereinigung setzte die katholische Kirche in der DDR die Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht vollständig um.

Die rechtliche Lage der DDR-Kirchen offenbarte sich mit der neuen DDR-Verfassung von 1968. Sie propagierte zwar weltanschauliche Rechte, verzichtete aber auf das Recht zu einem „religiösen“ Bekenntnis. Öffentlich protestierte die von Bengsch angeführte und dominierte Berliner Ordinarienkonferenz (BOK) am 3. März 1968 gegen die neue Verfassung. Der Verfassungstext gestand den Kirchen lediglich in ihren inneren Angelegenheiten Organisations- und Personalhoheit zu, womit sich die Kirchen immerhin von anderen gesellschaftlichen Gruppen in der DDR unterschied.

Er protestierte gegen die Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche

Gesellschaftspolitisch traten Bengsch und die Bischöfe nur gemeinsam in Erscheinung und zwar dann, wenn die christliche Sittlichkeit und Lehre bedroht waren, wie etwa bei der Einführung der Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche 1972 oder der Einführung des Wehrunterrichts in den Schulen 1978.
Unmut tat sich auf, als unmittelbar nach dem deutsch-polnischen Vertrag über die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie 1972 Papst Paul VI. die Diözesan- an die Staatsgrenzen zwischen der DDR und Polen anpasste. Erstmals hatte der Vatikan „in einem kirchenrechtlichen Akt“ von der DDR Kenntnis genommen. Die demokratischen Staaten Westdeutschlands hatten genau dieses aber stets vermieden, solange kein Friedensvertrag vorlag.

Tatsächlich forderte bald die DDR-Regierung die Umwandlung der Berliner Ordinarienkonferenz (BOK) in eine eigene Bischofskonferenz der DDR. Bengsch warnte vergeblich: Niemals dürfte es so aussehen, als wenn der Vatikan die Unmenschlichkeit der DDR billigen würde. Paul VI. benannte am 26. Oktober 1976 die Berliner Ordinarienkonferenz in „Berliner Bischofskonferenz“ (BBK) um. Er anerkannte die DDR als einen souveränen Staat. Bengsch protestierte heftig. Er wollte den relativ günstigen, wenn auch rechtlich nicht abgesicherten „Status quo“ der katholischen Kirche in der DDR gewahrt wissen.

Nur „beinahe“ wäre es zu vertraglichen Vereinbarungen gekommen, denn als Paul VI. am 6. August 1978 starb, starb mit ihm das Projekt eigenständiger DDR-Diözesen. Papst Johannes Paul II., der aus Polen das kirchliche Leben im Sozialismus aus eigener Anschauung kannte, ging neue Wege, für die er Bengsch, der am 13. Dezember 1979 starb, und die DDR-Bischöfe stets auf seiner Seite hatte.

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