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Bischof Ackermann: Enttäuscht aber nicht gescheitert

Die Bistumsreform von Trier nimmt einen zweiten Anlauf. Grundlage dafür werden die Diözesansynode und die römische Intervention sein. 
Trierer Bischof Ackermann informiert über die Zukunft der geplanten Pfarreireform.
Foto: Harald Tittel (dpa) | Der Trierer Bischof Ackermann (l-r), Generalvikar Ulrich Graf Plettenberg und Christian Heckmann (Leiter Umsetzungsprozess) informieren in einem Pressegespräch über die Zukunft der geplanten Pfarreireform.

Nach der Intervention aus Rom war ein Moment des Innehaltens. Die geplante Bistumsreform in Trier war nach einer Intervention aus Rom gestoppt worden. In Folge von Beschwerden einer Priestergemeinschaft und aus den Reihen der Gläubigen aus dem Bistum gegen das „Umsetzungsgesetz“ hatte die römische Kleruskongregation das Gesetz ausgesetzt und Anfang Juni bei einem Gespräch Bedenken zu verschiedenen Aspekten geäußert. Damit stehen im Bistum Trier die Uhren wieder auf Anfang. 

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Eckpunkte in Beratungen festgelegt

Jetzt haben der Bischöfe und der Generalvikar des Bistums Trier die Eckdaten für den erneuten Anlauf der Bistumsreform vorgestellt. Vom 17.-19. Juni 2020 fanden Beratungen mit den Diözesanen Räten und den Dekanatsleitungen, den Führungskräften in Generalvikariat und Caritasverband sowie der Gesamtmitarbeitervertretung. In einer Pressekonferenz wurden Eckdaten der nun geplanten Reform vorgestellt.

Eine Verringerung der Anzahl der Gemeinden wird es geben. Die Rolle des Priesters als Pfarrer wird dem universalen Kirchenrecht angeglichen. Es soll weniger drastisch zugehen, so der Plan. „Statt eines starken Schnitts mit einer grundlegenden Neuaufstellung steht jetzt eher eine behutsamere Entwicklung an“, sagte Generalvikar von Plettenberg auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen Pläne. Man wolle nicht mit faulen Kompromissen, sondern im Sinne der Einheit im Bistum weitergehen.

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Nun 172 statt ursprünglich 35 Pfarreien

Die Eckpunkte betreffen die Räte, den Pfarrer und die Sakramentalität der Kirche. An der pastoralen Dimension der Reformen sah der Generalvikar kaum einen Änderungsbedarf. Auch den „Orten von Kirche“ wolle man festhalten. Es müsse am Gesetz gearbeitet werden, stellte von Plettenberg fest. Genauer zu beschreiben sei, wie die Pfarrei gestaltet sein müsse, so dass sich in ihr das Leben und der Glauben der Kirche in Wort und Sakrament verwirklichen könne. Konkret bedeutet dies, das es 172 statt 35 Pfarreien geben wird. Die derzeitigen pastoralen Räume werden in Pfarreien umgewandelt.

Räte sind keine Parlamente

Bezüglich der Synodalität und der Rolle der Räte sollen diese in die sakramentale Struktur der Kirche eingebunden werden. Die Räte sind in der Kirche keine Parlamente mit Entscheidungsbefugnis. Bei allem Respekt vor dem communio-Gedanken, so der Generalvikar, sähen die Verantwortlichen im Vatikan die sakramentale Leitung durch die Person des Priesters gefährdet, werde die Reform wie ursprünglich geplant umgesetzt. 

Daraus ergebe sich eine Veränderung der Rollen in der Pfarrei: die Rolle des Pfarrers als pastor proprius, d.h. als einer Person, die die Leitungsverantwortung innehat, müsse gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage gestärkt werden, erläuterte von Plettenberg einen weiteren römischen Einwand. Das Gesetz wird nun mit römischer Begleitung überarbeitet und bleibt bis dahin außer Kraft. 

 

Statement von Bischof Ackermann
und Generalvikar von Plettenberg
zum neuen Anlauf der Reformen im Bistum Trier

 


DT/pwi

 

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Redaktion Bischof Bistum Trier Caritas Das Römische Reich Kirchenrecht Pfarrei Pfarrer und Pastoren Stephan Ackermann

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