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Ackermann rechnet mit erheblichen Änderungen bei Bistumsreform

Die Intervention des Vatikans bei der geplanten Reform der Pfarreien habe gezeigt, dass es nicht um Kleinigkeiten gehe, sondern um mehr, so der Trierer Bischof Ackermann. An den grundsätzlichen Linien der Reform wolle er aber weiter festhalten.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann
Foto: Harald Tittel (dpa) | Rom habe „in Erinnerung gerufen“, dass kirchliche Räte nicht den Entscheidungscharakter von weltlichen Parlamenten hätten, so Ackermann. Zudem müsse die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam aufgewertet werden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zeigt sich „ernüchtert und ein Stück weit bedrückt“ angesichts der massiven römischen Interventionen bei der im Bistum geplanten Pfarreienreform. Er  rechne mit erheblichen Änderungen. Ackermann äußerte sich laut der „Katholischen Nachrichten-Agentur“ (KNA) in einem vertraulichen Video seines Bistums an ausgewählte Mitarbeiter, das der „Trierische Volksfreund“ online veröffentlicht hatte.

"Sind wir gescheitert? Nein."

Es habe sich im Zuge der Aussetzung der Reform durch den Vatikan gezeigt, so Ackermann in dem Video, dass es nicht um „zwei, drei Kleinigkeiten gehen würde, sondern um mehr“. An den grundsätzlichen Linien der Reform wolle er aber weiter festhalten. „Sind wir ernüchtert? Ja. Sind wir gescheitert? Nein“, meinte der Trier Bischof.

Ursprünglich sollte das Projekt der Trierer Pfarreienreform bereits zum 01. Januar 2020 beginnen. Dies verhinderte jedoch eine Intervention der vatikanischen Kleruskongregation im November vergangenen Jahres. Diese hatte das Umsetzungsgesetz ausgesetzt, um es vom Päpstlichen Rat für die Gesetzestext prüfen zu lassen.

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Bis an die Grenzen des geltenden Kirchenrechts

Nachdem Bischof Ackermann und weitere Vertreter des Bistums Anfang Juni zu persönlichen Gesprächen in Rom waren, wurde deutlich, dass die angestrebte Reform in ihrer bislang geplanten Form nicht umgesetzt werden kann. Die römische Kleruskongregation teilte laut Mitteilung des Bistums mit, sowohl die Kleruskongregation als auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte „hegen Bedenken gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist.“ Damit ist das umstrittene Gesetz obsolet.

Im Bistum sei man sich bewusst gewesen, dass man mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Pfarreien „bis an die Grenzen des gelten Kirchenrechts“ gehen würde, so Ackermann in dem nun publik gewordenen Video. Rom habe „in Erinnerung gerufen“, dass kirchliche Räte nicht den Entscheidungscharakter von weltlichen Parlamenten hätten. Zudem müsse die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam aufgewertet werden.

Vatikan befürchtet zu große Pfarreien

Darüber hinaus hege man im Vatikan die Befürchtung, dass die geplanten Pfarreien zu groß seien und keine „unmittelbare Beziehung zwischen Pfarrern und Gläubigen“ ermöglichten. Ackermann hob aber auch hervor, dass die Gespräch mit Rom in guter und kooperationsbereiter Atmosphäre stattgefunden hätten. Es sei nicht der Eindruck vermittelt worden, „dass Rom über das Bistum Trier und den Bischof zu Gericht sitzt“.  Nun müsse das Bistum das Gesetz ändern. Ackermann versprach, die weiteren Schritte eng mit Rom abzustimmen. Noch bis heute berät der Bischof mit rund 200 Personen aus dem Bistum über das weitere Vorgehen. Am Samstag will er über den aktuellen Stand informieren.

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Redaktion Bistum Trier Kirchenrecht Pfarrei Stephan Ackermann

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