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Synodaler Ausschuss startet im November

Gremium soll den von Rom verbotenen Synodalen Rat vorbereiten.
Delegierte auf der Vollversammlung des Synodalen Weges im März 2023.
Foto: Arne Dedert (dpa) | Hier wurde die Einrichtung des Nachfolgegremiums beschlossen: Delegierte auf der Vollversammlung des Synodalen Weges im März 2023.

Der „Synodale Ausschuss“ soll am 10. und 11. November 2023 zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am heutigen Dienstag mit. Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, danken der Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der DBK, und Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), den Mitgliedern des  Synodalen Ausschusses für ihre Bereitschaft, „an diesem nächsten Schritt auf dem Synodalen Weg mitzuwirken“.

Vorbereitung des Synodalen Rates

Der Synodale Ausschuss war auf der vierten Vollversammlung des Synodalen Weges im September 2022 beschlossen worden. Er setzt sich aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK benannten Mitgliedern, und 20 auf der letzten Synodalversammlung am 11. März 2023 hinzugewählten Mitgliedern des Synodalen Weges zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den dann permanenten Synodalen Rat vorzubereiten, und alle Texte weiterzubearbeiten, die von den Vollversammlungen des Synodalen Weges nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

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Der Vatikan hatte die Einrichtung des Synodalen Rates mehrfach untersagt, unter anderem in einem Schreiben an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), in dem es hieß, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ,Synodalen Rat’ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Das Schreiben hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Kurienkardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet unterzeichnet, unter Hinweis auf die ausdrückliche Billigung durch Papst Franziskus. Kritiker des Synodalen Weges befürchten, dass die bischöfliche Autorität durch die sogenannte „Selbstbindung“ an Entscheidungen Synodaler Räte untergraben wird.  DT/jra

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