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Klare bischöfliche Mehrheit für Laienpredigt

Der in zweiter Lesung angenommene Beschlusstext zielt darauf, Praktiken zu legalisieren, die an vielen Orten in Deutschland bereits vollzogen werden. Ein Änderungsantrag der Bischofskonferenz hatte zuvor die Laienbeichte aus dem Beschlusstext gestrichen.
Spannende Abstimmungen bei der fünften Synodalversammlung des Synodalen Weges
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L) | Spannende Abstimmungen waren auf dem Weg zum Synodaltext über Verkündigung durch sogenannte "Lai*innen" zu meistern.

Mit 169 Ja-Stimmen zu 17 Nein-Stimmen hat die Synodalversammlung am heutigen Morgen einen Text aus dem Forum „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ angenommen. Der Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament“ zielt darauf, Laien mit bischöflicher Sendung die Erlaubnis zu erteilen, „in der Eucharistiefeier in allen üblichen Formen zu predigen, was in einigen (Erz-)Diözesen bereits bewährte Praxis ist“. Laut Kirchenrecht können Laien, Männer und Frauen, aktuell nur in Wortgottesfeiern predigen. Auch bestimmte Sakramente sollen regulär von Laien gespendet werden. Der Text erhielt auch die notwendige bischöfliche Mehrheit mit 47 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen.

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Geheime Abstimmung abgelehnt

Ein Antrag von Weihbischof Florian Wörner und vier weiteren Synodalen auf geheime Abstimmung wurde durch einen Antrag über namentliche Abstimmung ausgehebelt. Das Synodalpräsidium hatte im Voraus bestätigt, dass über Anträge auf geheime Abstimmung abgestimmt werden müsse. In der „Herder Korrespondenz“ hatten die Kirchenrechtler Georg Bier und Marthin Rehak diese Vorgehensweise als „unhaltbare Einschätzung der Rechtslage“ bezeichnet und erklärt, dass Abstimmungen auf jeden Fall geheim stattfinden müssten, wenn fünf Personen dies forderten.

Ein Änderungsantrag durch die Deutsche Bischofskonferenz zur Streichung des Vorschlags zur „Wiederbelebung der Laienbeichte im Kontext der geistlichen Begleitung“ aus der Liste der durch Laien spendbaren Sakramente wurde angenommen. Der Vorgang hatte zu einer kurzen Unterbrechung der Sitzung geführt, da die Mehrheit der Frauen und diversen Personen sich gegen den Änderungsantrag ausgesprochen hatte. Dies habe jedoch, so die Kommission zur Interpretation von Statut und Geschäftsordnung, keine Auswirkung auf die Annahme des Änderungsantrags, da ein Veto seitens der Bischöfe oder der Frauen und diversen Personen nur für die Entscheidung über Gesamttexte wirksam werde.

Sakramente durch Laien spenden 

Der Text fordert die deutschen Bischöfe auf, zur Laienpredigt eine Partikularnorm für Deutschland zu erarbeiten und hierfür die Erlaubnis beim Heiligen Stuhl zu erwirken. Die Synodalen berufen sich auf das Zweite Vatikanische Konzil, dass Offenheit signalisiere, indem es diese nicht verbiete. Auch komme zunehmend zu Bewusstsein, „dass im Hinblick auf eine missbrauchssensible Liturgie die Beteiligung von Frauen am Predigtdienst sehr wichtig ist. Menschen, die sexualisierte Gewalt durch Kleriker erfahren haben, äußern immer wieder das Bedürfnis, an liturgischen Feiern teilzunehmen, die nicht von Klerikern dominiert sind.“ 

Außerdem möchte die Synodalversammlung mit dem beschlossenen Text die Spende bestimmter Sakramente durch Laien ermöglichen. In der Wahrnehmung der Menschen komme es in der seelsorglichen Begleitung „zu einem schmerzhaften Bruch, wenn die Seelsorger*innen nicht auch die Leitung der Feier der Taufe, des Sakraments der Versöhnung, der Krankensalbung oder die Assistenz bei der Eheschließung übernehmen können“, heißt es im Beschluss. Auch soll die „Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung von Pfarreien und Gemeinden“ geprüft werden. Die Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Kirche“ von hatte 2020 festgestellt, dass die Leitung einer Pfarrei in den Händen des Pfarrers liegen muss.

Ärger um Bischofsantrag

Nach der Vollversammlung der Deutsche Bischofskonferenz der letzten Woche hatte Weihbischof Matthäus Karrer (Rottenburg-Stuttgart) einen Änderungsantrag eingebracht, um den Vorschlag der Laienbeichte aus dem Text zu streichen. „In der Deutsche Bischofskonferenz sind wir der Meinung, dass wir hier eine eigene theologische Thematik haben, die es sich lohnt, außerhalb des Textes noch einmal anzuschauen“, erklärte Karrer während der Sitzung. In einer Wortmeldung ermutigte Bischof Helmut Dieser (Aachen) die Synodalen, den Änderungsantrag anzunehmen, da viele der Bischöfe dem Text „nur aufgrund des Änderungsantrags zustimmen“ würden. Gregor Podschun vom BDKJ gab erneut seinem Ärger über die kurzfristigen Änderungsanträge aus den Reihen der Bischöfe zum Ausdruck, die die Texte relativieren würden. Dies offenbare, wer in der Kirche Macht habe und wer nicht. Der Synodale Weg werde zu einem „Scheinprozess“, wenn keine echten Entscheidungen getroffen würden. Mehrere andere Synodale monierten, dass mit dem Text erneut nur Prüfaufträge beschlossen würden, keine konkreten Handlungen.

„In der Eucharistiefeier gehört nach meiner Einschätzung Homilie und Vorsitz der Eucharistie zusammen,“ erklärte der Kölner Weihbischof Puff, warum er dem Text nicht zustimmen könne. Auch sehe er die Gefahr, „dass wir eine Art Sakramente light einführen“. Dabei wies er auf die Erfahrungen im Erzbistum Essen hin, wo die Taufe durch Laien nur aus dem Übergießen mit Wasser, nicht aber aus der Salbung mit Chrisamöl. „In Deutschland sehe ich aktuell keine Notlage, die das rechtfertigen würde“, so der Kölner Weihbischof.

Predigt in der Grauzone

Für Pfarrer Werner Otto gehöre die Frage der Laienpredigt „zum Komplex Verlogenheit in dieser Kirche“. So kenne er im Bistum Limburg „keine Pfarrei, in der neben den Priester nicht auch andere hauptamtliche Pastorale in der Eucharistiefeier predigen. Und die Menschen möchten das auch.“ Auch Sr. Katharina Kluitmann bekräftigte, dass Laien und speziell Frauen bereits an vielen Orten predigen und Sakramente spenden. Dies geschehe bisher in einer Grauzone, was dringend geändert werden müsse.

Der Augsburger Diözesanbischof Bertram Meier erklärte in seiner Wortmeldung, sich „eine bessere Unterscheidung zwischen Wort und Sakrament“ und eine getrennte Abstimmung von beidem gewünscht zu haben. Er glaube, eine Tendenz feststellen zu können, in der immer mehr Frauen und Männer den Dienst an den Sakramenten wahrnehmen könnten. Es stelle sich dann irgendwann die Frage: „Wozu braucht es noch die geweihten Menschen?“ DT/fha

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