Mit der Entscheidung im Wettbewerb um die Gestaltung des „Tals der Gefallenen“ nahe Madrid soll eine Neudeutung eines Sühne-Denkmals beginnen, das zwischen 1940 und 1959, von christlichen Prinzipien der Vergebung und Versöhnung inspiriert, für die Gefallenen des Spanischen Bürgerkriegs (1936–1939) errichtet wurde. Johannes XXIII. erhob es mit seinem Dekret „Salutiferae Crucis“ vom 7. April 1960 zur Basilika minor. Die Benediktinerabtei, die den Mönchen von Solesmes anvertraut ist, garantiert ewige Fürbitte für die Seelen und die Nation.
Der Siegerentwurf „Die Basis und das Kreuz“ sieht vor, die Anlage in ein Zentrum für „demokratische Erinnerung“ umzuwandeln, ohne das monumentale Kreuz zu entfernen. Doch die Benediktiner haben juristische Schritte gegen die Ausschreibung eingeleitet und sind nicht die einzigen – aktuell laufen etwa zwölf Verfahren, darunter auch eines vom Verein „Christliche Juristen“.
Benediktiner sehen ihre kanonischen Rechte verletzt
Im März 2025 beschloss die sozialistische Regierung nach langen Verhandlungen mit dem Vatikan und dem Erzbistum Madrid, die Ordensgemeinschaft im Tal zu belassen und den Prior zu versetzen, um eine Umgestaltung zu ermöglichen, die den religiösen Charakter respektiert. Die Benediktiner bestehen darauf, dass alle Baumaßnahmen den spirituellen Charakter des Ortes wahren.
Kulturminister Ernest Urtasun erklärt zwar, dass die Ausschreibung rechtmäßig sei, dennoch prüfen Gerichte mögliche Mängel. Die Benediktiner kritisieren, dass das Auswahlverfahren ihre kanonischen Rechte verletzt habe, da sie nicht in die Planung einbezogen wurden, und haben deshalb Einspruch eingelegt.
Offensichtlich waren weder der Staatssekretär des Heiligen Stuhls, Pietro Parolin, noch der Erzbischof von Madrid, José Cobo, der als Vermittler fungierte, über die Klage der Benediktiner informiert. Ende Oktober traf Präsidialamtsminister Félix Bolaños in Rom mit Kardinal Parolin zusammen. Medienberichten zufolge drückte Bolaños seine Entschlossenheit aus, die Benediktiner aus dem Tal der Gefallenen zu vertreiben, falls sie bei ihrem Einspruch bleiben, und sie durch eine andere Ordensgemeinschaft zu ersetzen.
Madrider Erzbischof bemüht sich um Vermittlung
Erzbischof Cobo, der die Einigung im März mitverhandelt hatte, bemüht sich um Vermittlung. Er unterstützte eine „Kultur der Versöhnung“ und habe Verständnis für die Bedenken der Ordensgemeinschaft: Sakrale Orte dürften „nicht für politische Zwecke instrumentalisiert werden“. Parolin betonte, dass das Einvernehmen auf zwei Säulen basiere: Den Benediktinern bleibe die sakrale Nutzung garantiert, während der Staat seine historische Lesart einbringen könne, die „Sakralität des Ortes“ jedoch achten müsse.
Die spanische Regierung sieht den Einspruch als Versuch, die Arbeiten zu blockieren. Für sie ist die Umgestaltung Teil der 2020 beschlossenen „Gesetze der demokratischen Erinnerung“, die franquistische Symbole entfernen und Gedenkstätten neu ausrichten sollen. Die Benediktiner beklagen hingegen ein Defizit an institutioneller Legitimität und bestehen auf ihrem Mitspracheanspruch als Hüter der Basilika. Sie warnen vor einer „pluralistischen, inklusiven, zeitgenössischen“ Interpretation, die den religiösen Wert des Ortes relativieren könnte. Die Kirche dürfe nicht zum bloßen Dekorelement einer politischen Gedenkarchitektur werden.
Bei einem Treffen der spanischen Bischofskonferenz mit Parolin bekräftigte dieser seine Unterstützung für den Dialog mit der Regierung und distanzierte sich damit vom Einspruch der Mönche. In Rom hofft man, dass die Benediktiner ihre Klage zurückziehen. DT/jg
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