Für die Einführung kirchlicher Segensfeiern für „Paare, die sich lieben“ sprach sich beim Synodalen Weg am Samstag in Frankfurt eine breite Mehrheit aus. Mit 161 Stimmen zu 34 Gegenstimmen und elf Enthaltungen forderte dieSynodalversammlung die deutschen Bischöfe auf, „in ihren Bistümern Segensfeiern von Paaren, die sich lieben und binden wollen“ zu ermöglichen. Dies schließt explizit auch gleichgeschlechtliche Paare ein.
Der in erster Lesung angenommene Text bezieht sich auf Paare, die eine Ehe nicht eingehen können oder wollen, „sich aber nach dem Segen Gottes für ihre liebevolle Verbindung“ sehnen. Dahinter stehe die Überzeugung, „dass im gemeinsamen Leben von Paaren, die in Verbindlichkeit und Verantwortung füreinander zusammenleben, sittlich Gutes da ist“. Neben gleichgeschlechtlichen Paaren sind damit auch zivil wiederverheiratet Geschiedene, Paare, „die sich für das Sakrament der Ehe noch nicht disponiert sehen“ und sogar ungetaufte Paare gemeint. Paaren mit dem Wunsch nach Gottes Segen diesen zu verweigern, sei „unbarmherzig oder gar diskriminierend“ und ließe sich „gnadentheologisch nicht überzeugend begründen“.
Wenn solche Segensfeiern auch von der Kirche „derzeit nicht vorgesehen“ seien, seien sie in Deutschland bereits vielerorts Teil der kirchlichen Praxis. Eine „Situation der Unklarheit und Uneinheitlichkeit“ müsse daher überwunden werden, heißt es in dem Text. Laut Beschluss der Synodalversammlung sollen die Segensfeiern mit einem entsprechenden Segensformular als diözesane Liturgie eingeführt werden. Diese soll nach fünf Jahren der Praxis überprüft werden.
Im Widerspruch zu „Amoris laetitia“
In der Aussprache monierte die Theologin Marianne Schlosser eine im Handlungstext unvollständige Wiedergabe des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“. Dort heißt es, es gebe „keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“. Gegenstand des Beschlusses sei zwar eine Segensfeier und keine Analogie zur Trauung. Dies sei jedoch naiv, da der Diskriminierungsvorwurf auch dann erhoben werde und der Unterschied zwischen Segen und Trauung in der Öffentlichkeit kaum mehr sichtbar sei.
Formal werde an der Differenz zwischen Segnungsfeier und der sakramentalen Ehe festgehalten, so auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer. Er frage sich jedoch, ob diese Unterscheidung dann aufrechterhalten werden kann. Die Erfahrung der Kirchen der Reformation zeigten das Gegenteil. Auf den Einwand, die Kirche segne alles Mögliche, wies Voderholzer darauf hin, dass außer der Ehe keine andere Beziehung oder Gemeinschaft in dieser Weise gesegnet werde. Mehrere Änderungsanträge sprachen sich dafür aus, das Anliegen ruhen lassen, da erforderliche Grundlagen nicht hinreichend geklärt seien. Dies wurden von der Synodalversammlung mehrheitlich abgelehnt.
Beziehung ohne Relevanz
Mit einem weiteren, in erster Lesung verabschiedeten Text fordert die Synodalversammlung die Bischofskonferenz zu einer Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes auf. Mit Eintritt in ein kirchliches Dienstverhältnis gehen kirchliche Arbeitnehmer Loyalitätsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber ein. Laut Artikel 1 der aktuellen „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ schließen diese auch die Ausrichtung an der Glaubens- und Sittenlehre der Katholischen Kirche ein.
Mit der Änderung der Grundordnung soll laut Handlungstext der persönliche Familienstand, etwa eine gleichgeschlechtliche Beziehung oder eine zivile Wiederheirat, „keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst“ mehr haben. Dies soll auch für die Erteilung der Missio Canonica gelten. 181 Teilnehmer stimmten für den Text, 13 dagegen und 11 enthielten sich.
Laut dem nun verabschiedeten Handlungstext sei die aktuelle kirchliche Dienstordnung „mit Blick auf Mitarbeiter:innen, die entgegen der tradierten kirchlichen Sexualmoral leben, diskriminierend“. Die Kirche werde von vielen Arbeitnehmern als „unbarmherzig und lieblos ihnen gegenüber“ wahrgenommen. Damit stehe die Kirche als Arbeitgeberin „dem Zeugnis der Liebe Gottes zu allen Menschen im Weg“. Auch provoziere die geltende Grundordnung für betroffene Personen psychisch belastende Situationen.
Über Verzicht auf kirchliche Privilegien nachdenken
Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke sprach sich im Zusammenhang mit der Sonderstellung des kirchlichen Arbeitsrechts generell dafür aus, über einen Verzicht auf kirchliche Privilegien, auch die Finanzierung betreffend, nachzudenken.
Am 24. Januar hatten sich 125 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche in Deutschland in einer breit angelegten Kampagne als lesbisch, schwul, bi, trans, inter, queer oder non-binär geoutet. Die Aktion #OutInChurch hat damit zehn Tage vor der Synodalversammlung die Frage der Grundordnung des kirchlichen Dienstes in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Zahlreiche kirchliche Organisationen und Ortsbischöfe solidarisierten sich mit der Aktion. DT/fha
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