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Es wird ernst mit der Ablösung

Die Staatsleistungen an die Kirche sollen nun wirklich enden. Der Bund muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Länder verhandeln können. Ein Projekt von Jahrzehnten. 
Lars Castellucci, Religionspolitischer Sprecher der SPD
Foto: IMAGO/Jean MW (www.imago-images.de) | Staatsleistungen an die Kirche sollen enden. Lars Castellucci, Religionspolitischer Sprecher der SPD im Deutschen Bundestag, will das nicht verläppern lassen.

Die nachlassende Kirchenbindung in der Gesellschaft erhöht den Druck, die Leistungen des Staates an die Kirche endlich abzulösen. Der Verfassungsauftrag ist weit mehr als einhundert Jahre alt. Die Leistungen selber gehen auf das Jahr 1803 zurück. Nicht nur die Kirche, auch Staaten denken in Jahrhunderten. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss wurden weltliche Fürsten mit enteigneten kirchlichen Gütern für Verluste ihrer linksrheinischen Besitzungen entschädigt.

Zugleich oblag es ihnen nun, die einstigen Erträge aus den Gütern durch Entschädigungszahlungen zu ersetzen. Mit den Staatsleistungen werden im Wesentlichen die Gehälter der Bischöfe und der Domkapitulare bezahlt. Die Fürsten gingen, die Belastungen bleiben, denn die Güter fielen an die neuen Länder. Mit Gründung der Weimarer Republik sah man diese Lasten als Klotz am Bein. Die jungen demokratischen Länder sollten das ablösen. So schrieb man die Pflicht zur Ablösung in die Weimarer Reichsverfassung. Die erste deutsche Republik lebte zu kurz, um den Auftrag zu erfüllen.

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Ein geerbter Auftrag

Nach Diktatur und Krieg übernahm die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches den Verfassungsauftrag aus Weimar die Verpflichtung zur Ablösung in ihr Grundgesetz. Auch dies ist inzwischen über 70 Jahre alt und die nicht mehr ganz junge Republik hat es bis heute nicht geschafft, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Es mangelte, das ist der einzige Grund, am politischen Willen auf beiden Seiten. Dieser ist jetzt da. Die „ZEIT“ zitiert in einem Bericht den Kirchenpolitischen Sprecher der SPD, Lars Castellucci, mit den Worten: „»Wir werden das nicht verläppern lassen.“ Der Zeitplan sei ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 müsse das Gesetz durch sein. Die hochkarätige Besetzung der Arbeitsgruppe aus Beamten des Kanzleramts und verschiedener Ministerien lässt tatsächlich auf ernste Absichten schließen.

Es braucht Geduld

Wer allerdings glaubt, im Jahr 2024 sei die Ablösung durch, täuscht sich gewaltig. Der Bund kann nur ein Grundsätzegesetz verabschieden. Auf dessen Basis müssen die Länder mit den Bistümern verhandeln. Wie schnell das zum Erfolg führt, hängt nicht zuletzt von der Beweglichkeit der Verhandlungspartner ab. Zahlungswillen auf der einen und Augenmaß bei den Forderungen auf der anderen Seite könnten den Prozess sehr beschleunigen. Dabei wird man kaum von Einmalzahlungen ausgehen können. Bis zur endgültigen Ablösung könnten durchaus noch einmal 20 Jahre ins Land gehen. Wichtig ist jetzt, zeitnah tragfähige Lösungen zu finden.

Aus Sicht der katholischen Bistümer wie auch der evangelischen Landeskirchen ist es dringend geboten, den in greifbare Nähe gerückten goldenen Handschlag jetzt möglichst schnell anzunehmen. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Kirchen auf Grund von Skandalen auf der katholischen und der einseitigen politischen Positionierungen auf der evangelischen Seite schwindet rasant. Eine Trendumkehr ist nicht zu erkennen. Es könnte tatsächlich jetzt für Staat und Kirche die letzte Möglichkeit sein, sich elegant und ohne Verwerfungen zumindest aus dieser Verflechtung zu lösen.

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