Der Mensch wird 70, wenn es hochkommt, sind es 80 Jahre, so weiß schon der Psalmist im Alten Testament zu berichten. Im Staatskirchenrecht ist das hingegen noch lange kein Alter. Sagenhafte 218 Jahre haben die Staatsleistungen auf dem Buckel. Mehr als drei Menschenalter sind das inzwischen. Die jährlichen Zahlungen der Bundesländer an die Bistümer sind ein Erbe, welches die Länder mit sich tragen, ohne es je aus eigener Kraft loswerden zu können. Auferlegt haben diese Zahlungen den Bundesländern jene weltlichen Fürsten, die in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses mit Kirchengütern entschädigt wurden.
Ablösung der Staatsleistungen so schnell es geht!
Staatsleistungen sind vielen ein Dorn im Auge. Es wird künftig immer schwerer zu vermitteln sein, dass auch Steuerzahler, die nicht katholisch, nicht einmal Christen sind, großzügige Bischofsgehälter zahlen sollen. Gute Gründe sprechen für die Ablösung.
