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DBK veröffentlicht Entwurf für neues Arbeitsrecht

Private Lebensgestaltung soll kein Grund mehr für eine Kündigung darstellen. Die Bischöfe werden über die neue Grundordnung im Juni beraten.
Kirchliche Mitarbeiter
Foto: Christoph Soeder (dpa) | Für Mitarbeiter der Kirche und der Caritas soll die persönliche Lebensführung im Arbeitsrecht keine Beachtung mehr finden.

Die private Lebensgestaltung der rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas soll künftig keinen Kündigungsgrund mehr darstellen. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ hervor, den die Deutsche Bischofkonferenz auf ihrer Webseite veröffentlichte. Folglich würde nur noch „kirchenfeindliches Verhalten“ ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach sich ziehen.

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Kirchenaustritt und kirchenfeindliche Äußerungen bleiben Kündigungsgrund

Der Entwurf folge einem institutionen- und nicht mehr personenbezogenen Ansatz, heißt es in der Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz. „Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.“ Die private Lebensgestaltung bleibe daher rechtlichen Bewertungen entzogen. Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen, so heißt es in der Mitteilung, sei eine Bereicherung: Alle Mitarbeiter könnten ihre Aufgaben unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sexueller Orientierung „Repräsentanten der Liebe Gottes“ sein.

Kündigungsgrund bleiben aber ein Kirchenaustritt oder öffentliche kirchenfeindliche Aussagen. Dazu gehören das öffentliche Propagieren von Abtreibung oder Fremdenhass, das Verunglimpfen von katholischen Glaubensinhalten, Riten und Gebräuchen sowie die Werbung für andere Weltanschauungsgemeinschaften. Doch auch im Falle eines Kirchenaustritts soll es Ausnahmen der arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben.

Arbeitsgruppe um Kardinal Woelki

Den Entwurf erarbeitete nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz eine eigens eingesetzte „Bischöfliche Arbeitsgruppe Arbeitsrecht“ unter Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki.

Die deutschen Bischöfe werden laut Mitteilung erstmals in der zweiten Junihälfte über die neue Grundordnung beraten.

Das kirchliche Arbeitsrecht war zuletzt 2016 modifiziert worden. Insbesondere wurden damals Kündigungsdrohungen gegen Beschäftigte wegen privater Lebensumstände abgeschwächt, allerdings nicht völlig gestrichen. Dies forderte zuletzt die Initiative #OutInChurch. Auch beim Synodalen Weg war das katholische Arbeitsrecht ein wichtiges Thema. Bei ihrer Frühjahrsvollversammlung stellten die Bischöfe im März eine Änderung noch für dieses Jahr in Aussicht.  DT/ vwe

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