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Plus Inhalt Kirchliches Arbeitsrecht

Wie weit geht die kirchliche Autonomie?

Der Europäische Gerichtshof fällt bald ein Urteil, das das kirchliche Arbeitsrecht neu vermessen könnte. Rechtfertigt der Kirchenaustritt einer Beschäftigten eine Kündigung und wie sehr greifen dabei die Maßstäbe des europäischen Antidiskriminierungsrechts?
Nahaufnahme einer Justitia vor der Flagge der Europäischen Union
Foto: IMAGO/Udo Herrmann (www.imago-images.de) | Am 17. März wird der Europäische Gerichtshof das Urteil fällen.

Am 17. März wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil sprechen, das in Deutschland weit über einen Einzelfall hinausweist. Es geht um die Frage, ob ein kirchlich gebundener Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden darf, wenn eine Beschäftigte aus der Kirche austritt, und wie weit dabei die Sonderstellung kirchlicher Einrichtungen im europäischen Antidiskriminierungsrecht trägt. Der EuGH hat den Termin für die Rechtssache C-258/24 „Katholische Schwangerschaftsberatung“ angekündigt. Ausgangspunkt ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1. Februar 2024 (2 AZR 196/22 (A)).

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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