Die deutschen Diözesen haben begonnen, die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts radikal umzubauen. Wie vom Synodalen Weg in der Vorwoche gefordert, sollen die besonderen Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter fallen.
Keine Konsequenzen
Paderborns Generalvikar Alfons Hardt sprach am Donnerstagabend im Rahmen einer Podiumsdiskussion von einer Renovierung der kirchlichen Grundordnung. Es werde eine Neubewertung der Homosexualität erfolgen, sagte Hardt. Der Paderborner Generalvikar kündigte die baldige Änderung der kirchlichen Grundordnung an. Ab sofort sollen im Erzbistum Paderborn keine Kündigungen von Arbeitsverhältnissen aus Gründen der Lebensführung mehr ausgesprochen werden.
Ähnlich hatte sich zuvor der Würzburger Bischof Franz Jung in einer Selbstverpflichtung geäußert: Er werde weder disziplinarische noch arbeitsrechtliche Schritte ergreifen aufgrund der „persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität“ betreffen. Der Bischof von Würzburg bezog dies ausdrücklich auch auf Tätigkeiten im Verkündigungsdienst.
Entschieden wird im Juli
Der Generalvikar von Paderborn erläuterte am Donnerstag den angestrebten Zeitplan zur raschen Erstellung einer neuen kirchlichen Grundordnung. Eine Videokonferenz mit dem Verbandsrat des VDD habe dazu bereits am Donnerstag stattgefunden. Diesem Gremium gehören 20 Personen an, darunter sechs Generalvikare und sechs Bischöfe, sowie drei Finanzchefs.
Eine Arbeitsgruppe, die als Untergruppe der bischöflichen Gruppe Arbeitsrecht zugeordnet ist, werde sich in diesem Monat noch zweimal treffen und dann im März endgültige Text fixieren, die am 4. Mai der bischöflichen Arbeitsgruppe vorgelegt werden sollen. Diese Gruppe wird von Kardinal Woelki geleitet. Er gehe davon aus, dass die bischöfliche Arbeitsgruppe die Vorlage der Vollversammlung der Bischöfe zuleite, die am 10. Juli darüber entscheiden solle, so Generalvikar Hardt.
Umsetzen in den Diözesen
Hardt betonte, er lebe heute von der Hoffnung, dass am 10. Juli eine renovierte Grundordnung durch die Bischöfe beschlossen werde. Erforderlich sei dazu eine Zweidrittelmehrheit der Diözesanbischöfe. Die neue Grundordnung müsse dann von den Bischöfen in ihren Diözesen umgesetzt werden.
Auf eine Frage nach dem Umgang mit geschiedenen Wiederverheiraten und queeren Mitarbeitern, die ihren Lebenspartner zivil heiraten, sagte der Generalvikar, es bestehe auch hier keine Gefahr für Arbeitsplätze: „Wir sind gerade dabei, abzuräumen!“ DT/pwi
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